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Festnahme in Frankfurt: Deutscher Unternehmer soll gegen Russland-Sanktionen verstoßen haben

Archivmeldung vom 24.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild: Ein deutscher Unternehmer soll Maschinen für die Herstellung von Scharfschützengewehren in Russland besorgt haben. Er wurde am Donnerstag in Frankfurt festgenommen. Bild: Legion-media.ru
Symbolbild: Ein deutscher Unternehmer soll Maschinen für die Herstellung von Scharfschützengewehren in Russland besorgt haben. Er wurde am Donnerstag in Frankfurt festgenommen. Bild: Legion-media.ru

Ein deutscher Unternehmer soll Maschinen nach Russland geliefert haben, die auch für die Herstellung von Scharfschützengewehren genutzt werden können. Der Generalbundesanwalt hat nun einen Haftbefehl vollstreckt – der Unternehmer wurde festgenommen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Wegen Verstößen gegen die EU-Sanktionen auf Ausfuhren nach Russland ist ein deutscher Geschäftsmann verhaftet worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe heute mitteilte, wurde Ulli S. bei seiner Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt von Beamten des Zollfahndungsamts Stuttgart festgesetzt.

Der Beschuldigte wurde demnach seit dem 10. August auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich inhaftiert und von dort zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt.

Ihm wird vorgeworfen, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Den Angaben zufolge war S. Geschäftsführer eines Unternehmens in Baden-Württemberg, das Werkzeugmaschinen herstellte und vertrieb. Er habe dabei "langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten" gepflegt.

Im Frühjahr 2015 – nachdem die EU-Sanktionen gegen Russland wegen der aus westlicher Sicht "völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014" vollzogen worden waren – habe er mit einem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör geschlossen, die zur Produktion von Scharfschützengewehren benötigt worden seien.

Den EU-Sanktionen zufolge ist nicht nur die Lieferung von Rüstungsgütern an Russland, sondern auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ("dual use") untersagt.

S. wurde den Angaben zufolge gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt hat."

Quelle: RT DE

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