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Fall Kurnaz: Vorwürfe gegen designierten Verfassungsschutz-Präsidenten

Archivmeldung vom 18.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Tag seiner offiziellen Vorstellung gibt es heftige Kritik am designierten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Der Anwalt des früheren Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz, Bernhard Docke, erklärte, sein Verhalten im Fall Kurnaz stelle Maaßen "kein gutes Zeugnis" aus. Nach der Entscheidung im Kanzleramt, das amerikanische Angebot auf Freilassung im Oktober 2002 auszuschlagen, sei der Ministerialdirigent im Innenministerium maßgeblich an der Entziehung der Aufenthalts- und Rückkehrrechte beteiligt gewesen, sagte Docke sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Diese Entscheidung war nicht nur juristisch abwegig, sondern auch von menschlicher Kälte geprägt." Der Anwalt sprach von einem  "Tritt in die Kniekehle". Der in Bremen geborene türkische Staatsbürger Kurnaz war im November 2001 in Pakistan unter Terrorismusverdacht festgenommen und  nach Guantánamo überstellt worden. Obwohl er  als unschuldig galt, blockierte die rot-grüne Bundesregierung seine Heimkehr.

Maaßen  war damals Referatsleiter für Ausländerrecht und für den Fall  Kurnaz zuständig. Er kam  in einer dieser  Zeitung vorliegenden Stellungnahme vom 30. Oktober 2002 zu dem Schluss, dass Kurnaz seine Aufenthaltsgenehmigung eingebüßt habe, weil er "sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten hat". Dass der heute 30-Jährige wegen seiner Gefangennahme gar nicht die Möglichkeit hatte, in Deutschland zu sein, spielte für Maaßen keine Rolle. Denn "der Gesetzesbegründung ist nicht zu entnehmen, dass es dabei auf die Tatsache der Freiwilligkeit der Abwesenheit ankäme".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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