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AOK-Bundesverband wird ab 2009 eine GbR

Archivmeldung vom 09.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Vorstandsvorsitzenden und Verwaltungsratsvorsitzenden der 15 AOKs haben heute den ab dem 01.01.2009 geltenden Gesellschaftsvertrag für den neuen AOK-Bundesverband unterzeichnet.

"Mit diesem Schritt hat sich die AOK-Gemeinschaft für den Wettbewerb unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds ab 2009 optimal aufgestellt", erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Durch den Gesellschaftsvertrag erhalte der AOK-Bundesverband das richtige Aufgabenprofil für neue Herausforderungen. Auf der Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) arbeite der neue AOK-Bundesverband als ein leistungsstarker und innovativer Dienstleister für die AOK-Gemeinschaft mit ihren rund 24 Millionen Versicherten, so Ahrens weiter.

Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbands sind die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOK auf Bundesebene. Aber auch die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOKs werden von der zukünftigen GbR übernommen.

Die Delegiertenversammlung der Gesellschafter des AOK-Bundesverbandes GbR bestellte einvernehmlich den geschäftsführenden Vorstand: Dr. Herbert Reichelt als Vorsitzenden und Jürgen Graalmann als stellvertretenden Vorsitzenden. Die Bestätigung erfolgt im Januar 2009 durch den Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes GbR. Der AOK-Bundesverband wird ab 2009 auf der hauptamtlichen Ebene von diesem geschäftsführenden Vorstand gelenkt. Er sichert die Vertretung und Geschäftsführung des AOK-Bundesverbandes vor allem für die laufenden Geschäfte. Der erweiterte Vorstand besteht aus den 15 Vorstandsvorsitzenden der AOKs. Er gewährleistet, dass alle wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen von den Vorstandsvorsitzenden der AOKs gemeinsam getroffen werden. Auch die Rechte der AOKs in der Gesellschafterversammlung werden von den AOK-Vorstandsvorsitzenden wahrgenommen.

Die Selbstverwaltung der AOKs bildet auf Bundesebene einen Aufsichtsrat, bestehend aus jeweils einem Versicherten- und einem Arbeitgebervertreter aus den Verwaltungsräten der einzelnen AOKs. Der Aufsichtsrat ist zuständig für Grundsatzentscheidungen des neuen AOK-Bundesverbandes.

Quelle: AOK-Bundesverband

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