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Kommunen verzeichnen im Jahr 2024 Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro

Freigeschaltet am 01.04.2025 um 08:06 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Jahr 2023 ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.

Im Jahr 2024 waren 6,2 % der Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus finanziellen Reserven oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Das Defizit ist vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 24,3 Milliarden Euro war es 2024 fast viermal so hoch wie 2023 (6,3 Milliarden Euro). Die Extrahaushalte wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro auf. 2023 hatten sie ein Defizit von 0,3 Milliarden Euro verbucht.

Ausgaben für Sozialleistungen wachsen deutlich

Das Defizit in den Kernhaushalten wuchs, weil der Einnahmenzuwachs nicht mit dem starken Ausgabenwachstum Schritt hielt: Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut stark um 8,8 % oder 29,4 Milliarden Euro auf 362,7 Milliarden Euro.

Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024. Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII stiegen daher um 12,4 % auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nahmen um 17,1 % auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 % auf 22,7 Milliarden Euro.

Die kommunalen Leistungen nach SGB II einschließlich Bildungspaket stiegen um 4,4 % auf 15,4 Milliarden Euro. Dazu gehörten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese waren von der Entwicklung der Miet- und Energiekosten abhängig und stiegen auf 14,6 Milliarden Euro (+4,5 %). Davon wurden 10,0 Milliarden Euro durch den Bund ersetzt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war ein leichter Anstieg um 3,3 % auf 3,8 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Das deutliche Wachstum der Ausgaben für Sozialleistungen wirkte sich insbesondere auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die kommunalen Bezirks-, Regional- und Sozialverbände aus, die als Sozialleistungsträger der kommunalen Ebene im Jahr 2024 rund 95 % der Sozialleistungsausgaben trugen.

Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen mit +8,9 % auf 88,1 Milliarden Euro wieder kräftig. Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen.

Steuereinnahmen steigen nach kräftigen Zuwächsen in den Vorjahren kaum

Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im Jahr 2024 mit 338,5 Milliarden Euro um 3,5 % oder 11,4 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023.

Die Einnahmen aus Steuern (netto) stiegen im Jahr 2024 nur noch mäßig um 1,5 % auf 132,1 Milliarden Euro, nach deutlichen Zuwächsen um jeweils 7,1 % in den Jahren 2022 und 2023. Ausschlaggebend war der schwache Zuwachs bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 0,3 % auf 62,1 Milliarden Euro. Ein Jahr vor dem Wirksamwerden Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um 4,0 % auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 % auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 %).

Die Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte beliefen sich 2024 auf 51,0 Milliarden Euro (+2,0 %). Die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen deutlich mehr Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein (+7,5 %). Die Zuweisungen der Länder für Investitionen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 13,9 Milliarden Euro.

Vergleichbarkeit wegen Änderung der erfassten Einheiten des ÖPNV eingeschränkt

Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden etwa 370 kommunale ÖPNV-Unternehmen und -verbände ab dem 2. Quartal 2023 erstmals als Extrahaushalte in die vierteljährliche Kassenstatistik einbezogen. Diese Neuaufnahmen beeinträchtigen den Vorjahresvergleich insbesondere bei den Personalausgaben, den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der zusammengefassten Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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