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Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2024 durchschnittlich 43,40 Euro

Freigeschaltet am 30.04.2025 um 08:05 durch Mary Smith
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
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Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2024 durchschnittlich 43,40 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die siebthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Gemessen am EU-Durchschnitt von 33,50 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2024 rund 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb damit seit dem Jahr 2022 nahezu unverändert.

Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der EU sehr unterschiedlich aus. Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden 2024 in Luxemburg (55,20 Euro), Dänemark (50,10 Euro) und Belgien (48,20 Euro) gezahlt. Die Länder mit den niedrigsten Arbeitskosten waren Ungarn (14,10 Euro), Rumänien (12,50 Euro) und Bulgarien (10,60 Euro).

Arbeitskosten im Verarbeitenden Gewerbe im EU-Vergleich auf vierthöchstem Rang

Im Verarbeitenden Gewerbe kostete eine Arbeitsstunde 2024 durchschnittlich 48,30 Euro und damit rund 43 % mehr als im EU-Durchschnitt (33,70 Euro). In diesem Wirtschaftsabschnitt waren die Arbeitskosten in Deutschland im EU-Vergleich die vierthöchsten.

Bei den marktbestimmten Dienstleistungen (Wirtschaftsabschnitte G bis N) waren die Arbeitskosten in Deutschland mit durchschnittlich 42,10 Euro pro Stunde rund 26 % teurer als im EU-Durchschnitt (33,30 Euro). Deutschland lag hier EU-weit auf dem siebten Rang.

Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland auf EU-Durchschnitt

Die höchsten prozentualen Anstiege bei den Arbeitskosten waren 2024 in Polen (+19,0 %), Kroatien (+14,2 %), Bulgarien (+13,9 %) und Rumänien (+13,5%) zu verzeichnen. In Tschechien (+1,3 %), Finnland (+1,8 %), Luxemburg (+2,1 %) und Belgien (+2,4 %) fielen die Erhöhungen am schwächsten aus. In Deutschland entsprach der Anstieg mit +5,0 % dem EU-Durchschnitt.

Methodische Hinweise:

Die Jahresschätzung der Arbeitskosten verknüpft bestehende Statistiken miteinander. Eine eigene Erhebung wird nicht durchgeführt. Basis der Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung (zuletzt für das Berichtsjahr 2020). In den Zwischenjahren wird das Niveau der Arbeitskosten je geleisteter Stunde, der Bruttoverdienste je geleisteter Stunde und der Lohnnebenkosten je geleisteter Stunde mit den jährlichen Veränderungsraten der Arbeitskostenindizes fortgeschätzt.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie Sachleistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Mit der Ausrichtung auf die internationale Vergleichbarkeit orientiert sich die Pressemitteilung an der Abgrenzung der europäischen Statistikbehörde Eurostat, bei der Auszubildende weder Bestandteil der Arbeitskosten noch der geleisteten Stunden sind. In den Berechnungen nach nationalem Konzept werden hingegen Auszubildende sowohl bei den Arbeitskosten als auch bei den Arbeitszeiten berücksichtigt. Dadurch unterscheiden sich die Ergebnisse nach nationalem Konzept und nach EU-Abgrenzung voneinander.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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