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Dresden: „Querdenken“-Demonstrationen am Samstag verboten

Archivmeldung vom 14.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Stadtansicht von Dresden Bild: "obs/MDR Mitteldeutscher Rundfunk/Ralf U. Heinrich"
Stadtansicht von Dresden Bild: "obs/MDR Mitteldeutscher Rundfunk/Ralf U. Heinrich"

Das Ordnungsamt der Stadt Dresden hat die Durchführung der für diesen Samstag geplanten „Querdenken“-Versammlungen gegen Corona-Verordnungen im Zentrum nicht erlaubt. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Die Initiative soll eine Großveranstaltung am Königsufer und alternativ Demonstrationen auf drei großen innerstädtischen Plätzen in Dresden angemeldet haben. Vom Versammlungsverbot seien auch alle Ersatzveranstaltungen an diesem Tag betroffen, hieß es in der Mitteilung des Amtes.

Laut der Stadtverwaltung liegt derzeit ein weiterer Antrag für die Durchführung einer „Querdenken“-Versammlung vor. Die Versammlungsbehörde prüfe jetzt, ob man sie auch verbieten könne.

Das Verbot erging unter Berücksichtigung der jüngsten Proteste der Bewegung in Stuttgart und Kassel. Dort waren Corona-Schutzvorschriften, behördliche Auflagen und Aufforderungen der Polizei missachtet worden. Als weiteren Grund nannte die Verwaltung die aktuellen Inzidenzzahlen in Dresden.

Anfang April sollen in Stuttgart rund 15.000 Menschen gegen die Corona-Politik der Landesregierung friedlich demonstriert haben. Die Auflagen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Einhalten der Mindestabstände wurden jedoch laut der Polizei größtenteils nicht eingehalten.

Am 13. März gab es auch in Dresden eine Demonstration der Bewegung mit über tausend Teilnehmern, obwohl sie nicht genehmigt worden war. Dabei sollen Polizisten von Teilnehmern angegriffen und verletzt worden sein.

Deutschland ist derzeit mit der dritten Corona-Welle konfrontiert und muss mindestens bis zur zweiten Aprilhälfte weitgehende Einschränkungen hinnehmen, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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