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Landgericht Hamburg verbietet NDR beanstandete Berichterstattung

Archivmeldung vom 08.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Hamburg hat gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine einstweilige Verfügung erlassen. Antragsteller ist die Ecolog AG, ein führender Anbieter von logistischen Dienstleistungen für Streitkräfte in Krisengebieten.

Hintergrund der Antragstellung waren haltlose Verdachtsäußerungen des NDR in Radiobeiträgen, Internetveröffentlichungen (unter anderem auf tagesschau.de) und eine Presseerklärung. Darin äußerte der NDR den Verdacht, dass die Ecolog AG Aufträge für die ISAF in Afghanistan für illegale Handlungen missbraucht habe. In diesem Zusammenhang wurde auch "Drogenschmuggel" genannt. Weiter berichtete der NDR über mögliche Hinweise auf Tätigkeiten im Bereich "Organisierter Kriminalität" durch die Familie des Ecolog-Gründers.

"Die Vorwürfe sind sämtlich haltlos und ohne jede Substanz", erklärt Thomas Wachowitz, geschäftsführender Vorstand der Ecolog AG. "Wir haben dem NDR wiederholt Gelegenheit gegeben, umfassend Einblick in unsere Tätigkeiten und Unternehmensstrukturen zu nehmen, um sich selbst ein Bild der internen und externen Unternehmensabläufe zu machen. Das ist nicht genutzt worden. Stattdessen hat der NDR unbegründete Vorwürfe verbreitet und unserem Unternehmen damit einen schweren Reputationsschaden zugefügt."

Konsequenterweise verbot das Landgericht Hamburg (Az. 234 O 94 10, Beschluss vom 5. März 2010) dem NDR jetzt entsprechende Verdachtsäußerungen in Bezug auf die Ecolog AG zu wiederholen. Weiter wird dem NDR in dieser Verfügung verboten, in Bezug auf die Familie des Unternehmensgründers den ebenfalls geäußerten Verdacht zu wiederholen, diese sei in "Organisierte Kriminalität" verstrickt. "Wir freuen uns, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat bestätigt wurde und das Landgericht Hamburg dem NDR diese Verdachtsäußerungen jetzt untersagt hat", so Wachowitz.

Dem NDR war bereits im Vorwege des in Rede stehenden Beitrags in einer vorangegangenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln untersagt worden, zu behaupten, Ecolog habe Aufträge der Bundeswehr bis 2007 ohne jede Ausschreibung erhalten. "Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom heutigen Tage werden wir nunmehr den nächsten konsequenten Schritt zur Wiedergutmachung des uns durch die Berichterstattung entstandenen Schadens unternehmen und gegen den NDR Schadensersatzansprüche geltend machen", erklärt Wachowitz.

Neben einer solchen Klage in Deutschland prüft die Ecolog AG die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an ausländischen Standorten des Unternehmens, deren Geschäftsbetrieb durch die unwahrhaftige Berichterstattung des NDR in Mitleidenschaft gezogen worden ist, nicht zuletzt in den U.S.A. 

Quelle: Ecolog AG

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