ElitePartner: Verbraucherzentrale verbreitet unzutreffende Vorwürfe - rechtliche Schritte eingeleitet
Archivmeldung vom 29.08.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie gestern von der Verbraucherzentrale Hamburg verbreitete Pressemitteilung entspricht nicht den Tatsachen: ElitePartner stellte dem von der VZHH angeführten Kunden keine Rechnung über 2.900 Euro. ElitePartner hat umgehend rechtliche Schritte gegen die Verbraucherzentrale eingeleitet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gestern in einer Pressemitteilung unzutreffende Vorwürfe verbreitet. Insbesondere hat der zitierte Kunde nie eine Rechnung über mehrere tausend Euro erhalten. Die tatsächliche Rechnungssumme lautete vielmehr 224,10 Euro. Der Kunde erhielt nur eine Übersicht über die Leistungen, die er in den ersten Tagen seiner Mitgliedschaft in Anspruch genommen hat. Der Kunde hat den ElitePartner-Service intensiv genutzt, danach aber widerrufen. Innerhalb weniger Tage schickte er u.a. 110 Nachrichten an andere Mitglieder. Die Kontaktaufnahme per Nachrichten ist die Kerndienstleistung von ElitePartner - nämlich passende Partner einander vorzustellen und in Kontakt zu bringen. Hierfür muss der Kunde beim Widerruf Wertersatz leisten. "Der sogenannte Wertersatz beim Widerruf ist vom Gesetzgeber vorgesehen und in der gesamten Online-Branche gängige Praxis", so Dr. Jost Schwaner, Geschäftsführer von ElitePartner. "Wenn jemand online neue Reifen kauft, etliche Kilometer fährt und sie dann fristgerecht zurückschickt, muss er auch einen Wertbeitrag für die Nutzung leisten."
Transparente Kommunikation
Der Wert dieser Leistungen wird dem Kunden während des Kaufs und noch vor der Inanspruchnahme deutlich angezeigt, er erhält eine detaillierte Übersicht der Preise und muss die Information zum Widerruf lesen und bestätigen.
Rechtliche Schritte eingeleitet
ElitePartner hat bereits eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Prüfung rechtlicher Schritte betraut, die umgehend eingeleitet wurden.
Quelle: ElitePartner (ots)