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Polizeigesetz in Baden-Württemberg: Befugnisse werden nicht genutzt, Verschärfung kommt trotzdem

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Polizeitruppen (Symbolbild)
Polizeitruppen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Baden-Württemberg besitzt bereits eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland, eine geplante Verschärfung steht noch aus. [1] Die Piratenpartei und das "NoPolGBW" Bündnis warnen davor. [2] Eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Piraten ergibt nun, dass die Befugnisse nur selten genutzt werden, ihre Sinnhaftigkeit steht infrage. [3]

"Mit hohlen Phrasen nimmt man uns immer mehr unserer Freiheiten, dabei gibt es zurzeit überhaupt keinen Anlass für weitere Befugnisse für die Polizeibehörden. Straftaten werden immer weniger, dennoch begehrt man nach mehr Befugnissen, ein Unding!", kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender.

In Baden-Württemberg wurden folgende Befugnisse angewandt:

  • 1 Versuchsaufbau für intelligente Videoüberwachung (Mannheim)
  • 24 Fälle von Quellentelekommunikationsüberwachung (2017-2018)
  • 0 verhängte Kontaktverbote (seit 2017)
  • 0 verhängte Aufenthaltsverbote nach § 27 b (seit 2017)
  • 1 Fall elektronischer Aufenthaltsüberwachung (seit 2017)
  • Zum Einsatz von Granaten und anderen Explosivmitteln macht das Innenministerium keine Angaben, es handle sich um eine Verschlusssache.

"Quellen-TKÜ ist ein bequemer Weg um an Informationen zu kommen, dabei wird jedoch immens in unsere Privatsphäre eingegriffen und auch die gesamte IT-Sicherheit gefährdet. Die Nachteile der Quellen-TKÜ sind ihren Einsatz nicht wert. Bei den anderen Befugnissen scheint es keinerlei Bedarf dafür zu geben. Da frage ich mich schon, wieso diese Befugnisse überhaupt existieren. Es ist auch unverschämt bereits nach neuen Befugnissen zu gieren, wenn die bisherigen nicht einmal angewandt werden müssen. Mir scheint es, als würde die Landesregierung hier blind nach Befugnissen gieren, komme was wolle. Dass dies auf Kosten unserer Freiheiten und Privatsphäre geht, scheint der Landesregierung egal zu sein", so Sobieski weiter. "Der nun vorgestellte Gesetzentwurf wird still und heimlich im Beteiligungsportal des Landes eingestellt, die Landesregierung möchte wohl nicht zu viel Öffentlichkeit. Dabei enthält dieser neue Entwurf fatale Eingriffe in unsere Grundrechte, so sollen etwa Bodycams auch in privaten Wohnungen genutzt werden oder die Hürden für Personenkontrollen auf Veranstaltungen gesenkt werden."

Die Piratenpartei hat die Polizeigesetze in allen Bundesländern analysiert und vereinfacht dargestellt. [4] "Es ergibt sich ein desaströses Bild, wenn man sich anschaut welche Befugnisse die Polizeibehörden zum Teil schon besitzen. Von Präventivhaft bis Granaten ist da alles dabei. Umso wichtiger ist es, dass wir die Verschärfungen in Baden-Württemberg verhindern. Bis zum 22. April läuft noch das Beteiligungsverfahren, solange kann jeder das Gesetz online kommentieren. Nach dem 22. April könnte es ganz schnell in die Realität umgesetzt werden", berichtet Sobieski.

Fußnoten

[1] https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anpassung-polizeigesetz/

[2] https://www.bw-trojaner.de/

[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-einsatz-von-polizeibefugnissen/

[4] https://polizeigesetze-stoppen.de

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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