Vergewaltiger verklagt Gastwirt
Archivmeldung vom 24.04.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin verurteilter Vergewaltiger aus Dörpen hat einen Gastwirt aus der Gemeinde im Emsland und zwei seiner Angestellten verklagt: Sie sollen sich zur Hälfte an einem möglichen Schmerzensgeld für das Opfer seiner Tat beteiligen, weil sie dem Jugendlichen vor dem Verbrechen gesetzeswidrig Einlass in die Diskothek und anschließend Alkohol verkauft hätten. Am Donnerstagmorgen wird vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".
Die Argumentation des Klägers, der durch den Lingener Anwalt Robert Koop vertreten wird: Wäre dem zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen in der Nacht zum 18. Juli 2010 kein harter Alkohol verkauft worden, hätte er später nicht die junge Frau attackiert und vergewaltigt. Weil Gastwirt, Türsteher und Kassierer aus Sicht von Anwalt Koop gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, tragen sie eine Mitschuld an dem Verbrechen. Entsprechend sollten sie sich zur Hälfte an einem möglichen Schmerzensgeld beteiligen, erklärte er der Neuen OZ.
Für das Verbrechen war sein Mandant im November 2011 vor dem Landgericht Osnabrück zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision. Das Urteil ist rechtskräftig. Parallel strengte das Opfer eine Schmerzensgeldklage gegen den Täter an. Er soll ihr einen fünfstelligen Betrag für das erlittene Leid zahlen, schreibt die Zeitung. Noch ist darüber vor dem Landgericht Osnabrück nicht entschieden. Die Frau wird vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Weiner aus Meppen. Er spricht von einer "abenteuerlichen Klage" des Vergewaltigers. Gerichtssprecher Holger Janssen bestätigte der Neuen OZ, dass am Donnerstagmorgen ab 8.45 Uhr in Saal 189 über die Schmerzensgeld-Teilung verhandelt wird. Mit einer Entscheidung wird noch am Donnerstag gerechnet.
Das Verbrechen von Dörpen sorgte 2010 bundesweit für Aufsehen. Der Täter konnte nach einem Massengentest gefasst werden, obwohl er selbst keine Speichelprobe abgegeben hatte. Die Polizei im Emsland hatte alle Männer zwischen 18 und 40 Jahren in der Samtgemeinde Dörpen zur Teilnahme aufgefordert. 2400 Männer folgten seinerzeit dem Aufruf, darunter auch Vater und Onkel des Vergewaltigers, der selbst noch unterhalb der Altersschwelle lag.
Durch die Beinahe-Treffer beim Abgleich kamen die Ermittler ihm aber dennoch auf die Spur. Per Gerichtsbeschluss wurde der junge Mann ebenfalls zur Speichelprobe aufgefordert und so letztlich überführt. Der Bundesgerichtshof stellte später in einer Grundsatzentscheidung klar, dass die Verwendung von Beinahe-Treffern rechtswidrig ist. Weil die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt aber noch unklar war, sei den Ermittlern im Emsland kein Vorwurf zu machen und das Urteil gegen ihn gültig. Dagegen hat der Vergewaltiger aber Verfassungsbeschwerde eingelegt. Über die ist ebenfalls noch nicht entschieden, sagte Anwalt Koop der Neuen OZ.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)