Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de ab
Archivmeldung vom 23.09.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie gestern bekannt wurde, lehnt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen die populäre Schülerplattform spickmich.de ab. Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt auch vom Bundesgerichtshof als zulässig erkannt wurde. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar." lautet der Schlusssatz im Schreiben des Bundesverfassungsgerichts.
Tino Keller von spickmich.de zu der Entscheidung: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar bestätigt: Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen. Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig." Auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen will das Team von spickmich sein Angebot weiter ausbauen. Tino Keller: "Wir werden mit unseren Plattformen spickmich.de und Schulradar.de weiter dazu beitragen, etablierte Strukturen aufzubrechen."
Quelle: Spickmich GmbH