„Querdenken“ reicht nach Polizei-Verboten für Sonntag Eilantrag für kleinere Demo ein
Archivmeldung vom 30.07.2021
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Berliner Polizei hat am Donnerstagsabend zwölf Veranstaltungen am 31. Juli und 1. August verboten, darunter auch die von „Querdenkern“. Allerdings wehrt sich die Stuttgarter Initiative offenbar gegen das Verbot mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“.
Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Den Eingang eines einzigen Antrags hat der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, gegenüber SNA am Freitagmorgen bestätigt. Ob der Antrag von „Querdenkern“ stammt, könne Groscurth nicht sagen. Die beantragte Demo habe den Namen „Friede, Freiheit, Wahrheit“, es werde mit etwa 3500 Teilnehmern gerechnet. Es handle sich dabei um eine kleinere Demonstration am Sonntag durch Mitte, die am Brandenburger Tor enden soll. Es werde mit rund 3000 Teilnehmern gerechnet. Die Entscheidung über den Antrag wird ebenfalls am Freitag erwartet.
Zuvor hatte die „Querdenken-711“ auf der eigenen Webseite die Anhänger aufgerufen, am Sonntag gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen zu protestieren. Die Veranstaltung, zu der die Initiative bis zu 22.500 Teilnehmer erwartet hatte, sollte unter dem Motto „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ stattfinden – so ist sie auf der Webseite der Polizei Berlin annonciert. Jetzt wurde sie aber von der Polizei verboten. Die Demo unter dem Namen „Friede, Freiheit, Wahrheit“, über die gerade im Verwaltungsgericht entschieden wird, wurde in der Vergangenheit auch von der Initiative „Querdenken 211“ aus Düsseldorf organisiert. Weitere „Querdenker“-Demos mit dem gleichen Namen, die für die ganze Woche danach geplant wurden, sind aber laut der Webseite der Berliner Polizei weiterhin erlaubt.
Insgesamt hat die Polizei zwölf fürs Wochenende geplante Demos verboten. Abgesehen von denen mit den Namen „Friede, Freiheit, Wahrheit“ und „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie“ gehören auch Demos unter den Titel „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ oder „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“. Die Polizei Berlin hätte nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse, nach den umfassenden Erfahrungen mit diesen Protestbewegungen und in Abwägung sämtlicher Interessen, insbesondere auch dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit, die in Rede stehenden Versammlungen verbieten müssen, hieß es in der Erklärung.
Kein Recht auf vorbeugenden Rechtsschutz
Zuvor hatte die die Stuttgarter Initiative „Querdenken-711“ mit einem Eilantrag auf die Gewährung von sogenanntem vorbeugendem Rechtsschutz das erwartete Verbot ihrer Demo „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie“ verhindern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesen jedoch zurückgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, erklärte der Sprecher des Gerichts Groscurth gegenüber SNA am Mittwoch, dass ein vom Antragsteller befürchtetes Versammlungsverbot überhaupt ausgesprochen werde. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, bestehe immer noch die Möglichkeit, sich an das Verwaltungsgericht zu wenden, so Groscurth."
Quelle: SNA News (Deutschland)