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Förderbetrag für Betriebsrenten stieg 2019 um 33 %

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Volumen für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 33 % auf insgesamt 89 Millionen Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde der staatliche Zuschuss im zweiten Jahr nach seiner Einführung von fast 67 400 Arbeitgebern in Deutschland für 741 200 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt.

Das waren 3,4 % aller Arbeitgeber in Deutschland (2018: 2,5 %). Somit haben 18 700 Arbeitgeber und 61 800 Beschäftigte mehr als 2018 die Zuschüsse in Anspruch genommen. Im Durchschnitt wurden 120 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt.

Großbetriebe nutzten den Zuschuss am häufigsten, Kleinstbetriebe am wenigsten

Die verstärkte Beanspruchung der Förderung war für alle Betriebsgrößen zu beobachten. Den größten Zuwachs des Fördervolumens verzeichneten jedoch die großen Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten: Die angerechnete Summe stieg um 15 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 131 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geltend.

In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu: 9 400 Betriebe führten 2019 diese Betriebsrente ein. Dies waren allerdings nur 2,4 % der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe in Deutschland. Bei den kleinen und mittleren Betrieben waren es 5,0 % beziehungsweise 7,7 %, bei den großen 13,4 %. Die Höhe der staatlichen Zuwendung fiel mit durchschnittlich 78 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben am geringsten aus.

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2 200 Euro gewährt wird. Er beträgt 30 % des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Ab 2020 gelten höhere Beträge für Förderbetrag und Einkommensgrenze.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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