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Berliner Clubs fahren wieder hoch

Archivmeldung vom 06.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Disko, Archivbild, Symbolbild
Disko, Archivbild, Symbolbild

Foto: Deutsche Fotothek‎
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sie waren in der Pandemie die ersten, die schließen mussten, und hatten bis zuletzt mit die härtesten Einschränkungen: die Berliner Clubs fahren dank der neuen Corona-Landesverordnung ihren Betrieb wieder hoch, fast bis zum Normalmodus.

Die seit Samstag gültige "2G"-Regelung erlaubt Tanzveranstaltungen ab sofort auch wieder in geschlossenen Räumen und sogar - anders als in Hamburg - ohne Maskenpflicht, sowie theoretisch mit bis zu 1.000 Personen, wenn es nicht andere Begrenzungen gibt, die es auch schon vor Corona gab. Das bedeutet: fast alles wie früher, allerdings reicht ein negativer Corona-Test nicht aus, um am Türsteher vorbeizukommen, gefragt ist Genesenennachweis oder Impfzertifikat.

Das können in der Hauptstadt auch viele jüngere Menschen mittlerweile präsentieren, zur Wiedereröffnung bildete sich bereits in der Nacht zu Samstag vor der "Wilden Renate" im Berliner Stadtteil Friedrichshain eine mehrere hundert Meter lange Warteschlange. Drinnen war es nach Teilnehmerangaben gedrängt voll wie zuletzt 2019. Auch andere bekannte Clubs wie das "Watergate" oder das "Suicide" machten gleich am ersten Wochenende wieder die Nacht zum Tage. Das international berühmte Berghain - früher bekannt für die 36 Stunden und länger andauernden "Clubnächte" - hat sich noch nicht so schnell umgestellt und feiert vorerst weiterhin nur tagsüber ein paar Stunden im Außenbereich. Denn die unverhoffte Regel-Lockerung kam vergleichsweise kurzfristig als Reaktion auf ein überraschendes Urteil, das der Club "Pearl" erstritten hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte erst vor zwei Wochen das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt - sofern nur Getestete und Genesene reingelassen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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