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Verurteilter Mörder auf der Flucht: Justizministerium fordert JVA zu umfassenden Bericht auf

Archivmeldung vom 16.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: I-vista / pixelio.de
Bild: I-vista / pixelio.de

Das baden-württembergische Justizministerium glaubt, dass vom in Friedrichshafen geflohenen Häftling keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Das teilte ein Sprecher von Minister Guido Wolf (CDU) der "Heilbronner Stimme" mit. Der Sprecher sagte zu dem Fall: "Der Gefangene, dem in Friedrichshafen die Flucht gelang, befand sich nicht im offenen Vollzug. Von daher sollte eine solche Flucht, auch wenn wir davon ausgehen, dass vom Gefangenen keinerlei Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, natürlich nicht vorkommen."

Der Sachverhalt werde derzeit noch "umfassend geprüft und bewertet". Weiter sagte der Ministeriumssprecher: "Von der zuständigen Anstalt in Heilbronn ist ein umfassender Bericht über den Vorgang angefordert."

Der Häftling der Justizvollzugsanstalt Heilbronn war bei einem Haftausflug am Bodensee geflüchtet. Das hatte die "Heilbronner Stimme" berichtet. Demnach war der verurteilte Mörder am Donnerstag in Begleitung von zwei Beamten nach Friedrichshafen gereist, um sich in einem Café mit seiner Familie zu treffen.

Nach einem Toilettengang rannte der Mann aus dem Lokal davon. Eigentlich habe in der nächsten Woche eine gerichtliche Entscheidung angestanden, ob der Häftling auf Bewährung wieder auf freien Fuß komme.

Erst vor wenigen Tagen waren zwei Gefangene aus der Außenstelle der Heilbronner Justizvollzugsanstalt Hohrainhof (Talheim) geflohen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sie kurz vor ihrer Entlassung gestanden - ursprünglich waren sie wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte in Haft. Sie sind mittlerweile gefasst.

Dazu erklärte der Ministeriumssprecher am Samstagmorgen: "Die beiden Fälle der vergangenen Tage sind nicht vergleichbar. Der offene Vollzug, aus dem die inzwischen wieder inhaftierten Gefangenen entwichen sind, zeichnet sich dadurch aus, dass gerade keine Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen sind. Dies ist das besondere Merkmal dieser für die Resozialisierung bedeutsamen Haftform. Vor diesem Hintergrund werden Entweichungen aus dem offenen Vollzug immer wieder vorkommen."

Quelle: Heilbronner Stimme (ots)

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