Umfrage: So gehen die Deutschen mit dem Nichtraucherschutzgesetz um
Archivmeldung vom 21.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie einen verstecken sich mit ihrer Zigarette auf der Zug-Toilette, die anderen schaffen endlich den Ausstieg aus der Abhängigkeit: Mehr als jeder vierte Deutsche (26 Prozent) raucht und wird derzeit mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens („Nichtraucherschutzgesetz“) konfrontiert. Vor allem 18- bis 44-Jährige greifen häufig zum Glimmstängel (33,5 Prozent).
Die DAK fragte in einem aktuellen Gesundheitsbarometer* nach: Wie reagieren Raucher auf die bundesweit geltenden Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln sowie die Landesgesetze zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie? Fazit: Die Erlasse animieren jeden siebten Raucher zum Rauchstopp. Einige versuchen aber auch, die Neuregelungen zu umgehen - beispielsweise beim Bahnfahren. Etwa ein Viertel der Interviewten gibt an, seltener Cafés oder Restaurants zu besuchen, in denen das Rauchen untersagt ist.
Das Gesetz: Was gilt wo?
Seit dem 1. September 2007 ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln bundesweit verboten. Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer bereits Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie umgesetzt. Andere ziehen zum Jahreswechsel oder kurze Zeit später nach.** Im Rahmen des DAK-Gesundheitsbarometers wurden darum Personen aus Bundesländern, in denen Erlasse zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie schon jetzt gelten, zu ihrem Verhalten befragt. Die Ergebnisse wurden mit den Einschätzungen von Bewohnern der Bundesländer verglichen, in denen diese Regelungen erst zum 1. Januar 2008 oder später in Kraft treten.
Raucherkneipen und -bereiche weniger genutzt als erwartet
Ein Drittel (34 Prozent) der Raucher gab an, bei Einführung des Gesetzes häufiger Raucherkneipen oder -bereiche zu nutzen. In den Bundesländern, in denen entsprechende Gesetze bereits gelten, praktizieren dies allerdings nur ein Siebtel (14 Prozent). Sollte sich dieser Trend verstärken, dann könnten Gastronomen bald ganz auf Raucherbereiche verzichten. Auch die viel diskutierten Ausnahmen für Eck-Kneipen wären dann überflüssig.
Die DAK-Umfrage ergab weiterhin: Mehr als die Hälfte der Raucher (60 Prozent) aus Bundesländern, in denen das Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie bereits umgesetzt ist, besucht genauso häufig wie vor der Einführung des Rauchverbots Restaurants oder Cafés. Ein gutes Viertel (28 Prozent) geht seltener Essen oder Kaffee trinken. „Dass die Stühle leer bleiben, muss dies allerdings nicht bedeuten“, so Ralf Kremer, Suchtexperte bei der DAK. „Verschwinden die Aschenbecher von den Tischen, fühlen sich möglicherweise mehr Nichtraucher als zuvor angezogen.“
Aufatmen in Bussen und Bahnen
Fast drei Viertel der Raucher (72 Prozent) nutzen auch nach der Einführung des bundesweiten Rauchverbots in öffentlichen Verkehrsmitteln Busse und Bahnen wie zuvor. Das gilt vor allem für Raucher, die nicht mehr als zehn Zigaretten täglich konsumieren. Wer 20 und mehr Zigaretten täglich raucht, steigt eher auf das eigene Auto um (19,5 Prozent) oder sucht nach Möglichkeiten, die Bestimmungen zu umgehen - und schreckt beispielsweise nicht vorm heimlichen Rauchen auf der Zug-Toilette zurück (8,5 Prozent).
Gesetz als Auslöser für den Rauchstopp
Gut ein Siebtel der Befragten gewöhnte sich aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen ab. Für 14 Prozent der Raucher stellt es ebenfalls einen Grund dar, zukünftig auf Zigaretten zu verzichten. „Dieser Effekt freut uns als Krankenkasse ganz besonders“, sagt DAK-Experte Kremer. „Denn so werden nicht nur die Nichtraucher geschützt - auch die Gesundheit der Raucher profitiert dabei.“ Auffällig: Während nur ein Zehntel der Ostdeutschen aufgrund des Gesetzes mit dem Rauchen aufhört oder aufhören würde, stellt es für 16 Prozent der Westdeutschen einen Anlass für den Rauchstopp dar.
*Quelle: DAK-Gesundheitsbarometer: Repräsentative Forsa-Befragung, Oktober und November 2007
** Stand zum Zeitpunkt der Untersuchung: seit dem 1.8.2007 in Kraft: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern; seit 1.10.2007 in Kraft: Hessen; ab 1.1.2008 in Kraft, Gesetz bereits verabschiedet: Hamburg, Berlin, Brandenburg; ab 1.1.2008 in Kraft, Gesetz noch nicht verabschiedet: Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein; ab 1.2.2008 in Kraft: Sachsen, ab 15.2.2008 in Kraft: Rheinland-Pfalz; Zeitpunkt des Inkrafttreten noch offen: Thüringen
Quelle: Pressemitteilung DAK