Kürzungen bei Brandenburger Hochschulen laut Gutachten verfassungswidrig
Archivmeldung vom 25.08.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie von der Brandenburger Landesregierung beschlossene Kürzung der Rücklagen von Hochschulen verstößt gegen die Landesverfassung. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten, das der Berliner Staats- und Verfassungsrechtler Christian Pestalozza im Namen der Landeshochschul-rektorenkonferenz erarbeitet hat und das der "Märkischen Oderzeitung" in Frankfurt(Oder) vorliegt.
Die rot-rote Koalition hatte im März im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts beschlossen, den Hochschulen zehn Millionen Euro zu entziehen, die noch aus den Vorjahren stammen. Die Universitäten in Potsdam und Cottbus wären mit 4,49 beziehungsweise 3,66 Millionen Euro am stärksten von diesen Kürzungen betroffen. Die Universitäten berufen sich darauf, dass ihnen der 2007 mit dem Land geschlossene Hochschulpakt II ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet habe, Haushaltsmittel auf kommende Jahre zu übertragen, um diese für langfristigere Vorhaben ausgeben zu können. Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) argumentiert hingegen damit, dass dieser Pakt kein juristisch einklagbarer Vertrag sei.
Das Gutachten kommt jetzt zu dem Schluss, dass die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel "rechtsverbindlich zugesagt" wurde. Ihre Kürzung verstoße somit "gegen Gesetzesrecht und damit zugleich gegen die verfassungsrechtlich garantierte Finanzautonomie der Hochschulen". Gutachter Christian Pestalozza, der zudem bemängelt, dass die Hochschulen nicht ausreichend in das sie betreffende Haushaltsverfahren einbezogen wurden, sagte am Mittwoch gegenüber der "Märkischen Oderzeitung": "Aufgrund dieser Rechtslage würde ich dem Wissenschaftsministerium dringend nahe legen, mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen".
Quelle: Märkische Oderzeitung