Beate Z. bestreitet NSU-Mitgliedschaft
Archivmeldung vom 09.12.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Angeklagte im NSU-Prozess, Beate Z., hat eine Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Untergrund bestritten. Sie habe sich weder damals noch später je als NSU-Mitglied gesehen, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel bei der Verlesung der Aussage seiner Mandantin am Mittwoch. Kurz zuvor hatte Z. den Gerichtssaal sichtlich gelöst und lächelnd betreten und sich erstmals auch nicht vor den Fotografen und Kameras weg gedreht.
In der Aussage zeigte Z. Reue: "Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich die Morde nicht verhindern konnte." Z. entschuldigte sich ferner "aufrichtig" bei den Angehörigen der Opfer. Zuvor hatte die Angeklagte eine Beteiligung an der Mordserie, den Sprengstoffanschlägen und den Banküberfällen des NSU bestritten: Sie habe erst später von den Morden erfahren, aber nicht die Kraft gehabt, sich zu stellen.
Überdies erklärte Z., dass Uwe M. und Uwe B. die Polizistin Michèle K. getötet hätten, um an deren Dienstwaffe zu kommen. Die Angeklagte gestand weiterhin, die letzte Fluchtwohnung der Terrorgruppe in Zwickau in Brand gesteckt zu haben, nachdem sie im Radio davon erfahren habe, dass ein Wohnmobil mit zwei Leichen entdeckt worden war. Z. sei sich sofort sicher gewesen, dass es sich um Uwe M. und Uwe B. gehandelt habe.
Beate Z. bestreitet Beteiligung an NSU-Mordserie
Die Angeklagte im NSU-Prozess, Beate Z., hat eine Beteiligung an der NSU-Mordserie und an den Sprengstoffanschlägen bestritten. Z. sei weder an den Vorbereitungshandlungen noch an der Tatausführung beteiligt gewesen, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel bei der Verlesung der Aussage seiner Mandantin am Mittwoch. Sie habe erst später von den Morden erfahren, aber nicht die Kraft gehabt, sich zu stellen. Zudem erklärte Z., dass Uwe M. und Uwe B. die Polizistin Michèle K. getötet hätten, um an deren Dienstwaffe zu kommen. Die Angeklagte gestand zudem, die letzte Fluchtwohnung der Terrorgruppe NSU in Zwickau in Brand gesteckt zu haben, nachdem sie im Radio davon erfahren habe, dass ein Wohnmobil mit zwei Leichen entdeckt worden war. Z. sei sich sofort sicher gewesen, dass es sich um Uwe M. und Uwe B. gehandelt habe.
Bisher hatte die Angeklagte seit ihrer Festnahme am 8. November 2011 jegliche Angaben zur Terrorzelle NSU verweigert.
Z. wird beschuldigt, unter anderem an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen als Mittäterin beteiligt gewesen zu sein.
John wertet Aussage von Beate Z. als Geständnis
Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, wertet die Aussage von Beate Z. im NSU-Prozess faktisch als Geständnis. "Sie hat ein umfassendes Geständnis abgelegt, so sehe ich die Aussage", sagte John der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Sich als elftes Opfer der angeblichen Alleintäter B. und M. darzustellen, ist das Einfachste, was man machen kann. Denn die beiden können nicht mehr reden. Also wird alles auf sie geschoben. Und sie selbst stellt sich als Heimchen vom Herd dar, das immer wieder gelitten hat, ohne etwas zu unternehmen. Das ist so offenkundig, dass sie damit nur offenbart hat, dass sie dazugehört." Als sich Uwe B. und Uwe M. umgebracht hätten, wäre doch der Moment der Befreiung gewesen, wenn Z. wirklich so gelitten habe, wie sie es sage, fuhr John fort. "Dann hätte sie doch sofort zur Polizei gehen und sagen können: Jetzt kann ich reden. Und was hat sie getan? Das Gegenteil. Sie hat die Zwickauer Wohnung in die Luft gejagt und dabei Opfer in Kauf genommen. Sie hat die Bekenner-Videos verschickt. Sie hat weiter agiert. Das finde ich einen Beweis."
Quelle: dts Nachrichtenagentur