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EU-Behörde überprüft Datenschutz in Sozialen Netzwerken

Archivmeldung vom 23.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das EU-Gremium "Artikel 29 Datenschutzgruppe" nimmt den Umgang mit Nutzerdaten genauer unter die Lupe. Dadurch könnten Werbemöglichkeiten auf den Internet-Plattformen Facebook, StudiVZ und Co.erheblich eingeschränkt werden.

Wie der Kontakter, der internationale Nachrichtendienst der Kommunikationsbranche, in seiner neuen Ausgabe berichtet (EVT: 25. Februar), sind davon insbesondere Betreiber von sozialen Netzwerken betroffen, die sich an Kinder und Jugendliche richten wie etwa SchülerVZ. Die Behörde erarbeitet Empfehlungen, welche Mitgliederdaten zur Aussteuerung von Werbung verwendet werden dürfen. Diese gehen an die Europäische Kommission. Auch das so genannte "Behavioural Profiling" soll überprüft werden. Dabei erstellen Dienstleister aus dem Klick- und Surfverhalten anonymisierte Nutzerprofile. Mit Hilfe des "Behavioural Targeting" können Werbungtreibende anhand dieser standardisierter Profile zielgruppengerichtete Werbung ausliefern. Dadurch lassen sich Streuverluste von Werbekampagnen reduzieren und die Erträge steigern. Die Speicherung von nutzerbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke lehnen viele User jedoch strikt ab. Die Betreiber vieler Internetangebote verweisen darauf, auf den höheren Erlös aus zielgerichteter Werbung angewiesen zu sein. Jedoch führten der Einsatz dieser Werbung sowohl in den USA beim Branchenprimus Facebook als auch in Deutschland bei StudiVZ zu massiven Mitglieder-Protesten. Insbesondere deutsche Datenschützer sorgten wohl dafür, dass das Thema nun auf die EU-Agenda kommt. Das Gremium selbst wird derzeit vom französischen Beauftragten Alex Türk geleitet. Einen Kommentar zum Arbeitsprogramm gab die Behörde bislang nicht ab.

Quelle: Der Kontakter

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