Frau als "Leckerei": Briten verbieten Cake-Werbung
Archivmeldung vom 10.02.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Gebäck-Produzent Tunnock's sieht sich wegen eines Plakats mit einer Tennis-Athletin, die sich im Match seitlich an den Oberschenkel und ein dort prangendes Stück Tunnock's-Teegebäck greift, massiver Kritik ausgesetzt. Das führte sogar zu einem Verbot durch die britische Werbeaufsicht ASA, die den unverhüllten Schenkel als unnötig für die beworbene Naschware hält. Das Postermotiv sei zudem sozial unverantwortlich.
"Körperbetonte Objektivierung"
Mit der Bildunterschrift "Where do you keep yours?" ("Wo bewahrst du deinen auf?) spielt das Motiv auf einen gezückten Tennisball vor dem Aufschlag an. Neben dem Foto finden sich Bilder der Naschereien plus der Schriftzug "Serve up a treat" ("Serviere eine Leckerei"). Dieser Spruch stellt aber laut ASA nicht bloß einen Bezug zwischen Tennis-Aufschlag und Gebäck her, sondern impliziere ebenso, dass die abgebildete Frau die "Leckerei" sei, um die es gehen könne. Die Text-Bild-Kombination lasse sich daher als "körperbetonte Objektivierung" und Erniedrigung von Frauen interpretieren, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Die Werbung war anlässlich eines Tennisspiels zu Wohltätigkeitszwecken unweit einer Mehrzweck-Arena in Glasgow zu sehen. Fans der Sportart waren die Zielgruppe dieser Werbung, wie Tunnock's zu dem Fall erklärt hat. Zudem habe das Unternehmen mit der Werbung niemanden verärgern wollen. Die ASA reagierte mit ihrer Initiative auf die Beschwerde einer Person, die das Werbemotiv als sexistisch bezeichnet hatte. In den verschiedendsten sozialen Medien erntete das verhängte Verbot durch die ASA unter den Nutzern sowohl Zustimmung als auch Unverständnis darüber, wegen nur einer Beschwerde einzuschreiten.
Quelle: www.pressetext.com/Lutz Steinbrück