Verband beklagt Regel-Wirrwarr für Hundehalter: Reisen mit Hund in Deutschland ohne Verstoß kaum möglich
Archivmeldung vom 16.08.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat die gravierenden Gesetzesunterschiede der Bundesländer zur Haltung von Hunden kritisiert und eine allgemeingültige Verordnung in Deutschland gefordert. "Es müsste endlich eine einheitliche bundesweite Regelung für den Umgang mit Hunden geben", sagte der Sprecher des 600.000 Mitglieder zählenden Verbandes, Udo Kopernik, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
"Wenn man die sehr unterschiedlichen Vorgaben in den jeweiligen Ländern ernst nimmt, ist es leichter, eine Auslandsreise zu machen, als von Bundesland zu Bundesland zu fahren, ohne gegen eine Verordnung zu verstoßen." In Brandenburg ist das Halten von als gefährlich eingestuften Hunderassen weitgehend verboten, während es im angrenzenden Berlin und in weiteren Bundesländern unter Auflagen erlaubt ist. In Niedersachsen müssen Halter seit 2013 einen Hundeführerschein machen - auch für Pudel. Das niedersächsische Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium erklärte, die Einstufung eines Hundes als gefährlich anhand der Rasse oder der Größe sei wissenschaftlich nicht begründbar.
"Es gibt Beißvorfälle mit Schäferhunden wie mit Pudeln, Teckeln oder Pitbull Terriern. Das Problem liegt primär nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine". Kopernik lehnte die Verpflichtung zu einem Hundeführerschein ab. "Oma oder Opa besteht vielleicht den Hundeführerschein aus sportlicher Sicht nicht, dabei sind die Senioren mit die besten Hundehalter." Die Hundetrainerin Klaudia Holt aus Niedersachsen sagte: "Wir wissen alle, wie es mit Freiwilligkeit läuft: Besteht keine Pflicht zum Hundeführerschein, werden ihn nur wenige Leute machen." Sie schlug vor, den Hundeführerschein freiwillig machen zu lassen - und den Haltern dafür einen Nachlass bei der Hundesteuer zu geben.
Quelle: Rheinische Post (ots)