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Strengere Regelung der Sicherheitsbranche geplant

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Private Security (Symbolbild)
Private Security (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die privaten Wachdienste stehen nach einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe vor einer gesetzlichen Neuordnung. Laut Wirtschaftsministerium laufen derzeit "die Überlegungen" um den Plan der großen Koalition umzusetzen, die Sicherheitsstandards in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Für den Präsidenten des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Gregor Lehnert, wäre allerdings eine Zuständigkeitsverlagerung vom Wirtschafts- ins Innenministerium "sinnvoll", wie er den Funke-Zeitungen sagte.

So würden es auch alle anderen EU-Staaten mit Ausnahme Österreichs handhaben. Dafür spreche die Nähe zu den Aufgaben Sicherheit und Gefahrenabwehr und damit zum Innenministerium. "Wir arbeiten an der Nahtstelle zur Polizei", betonte er. "Wir brauchen eine Regelung in einem Sektorengesetz, nicht in der Gewerbeordnung", sagte Lehnert. Den Anteil der öffentlichen Auftraggeber der Sicherheitswirtschaft bezifferte er mit schon heute 25 Prozent, "im Osten deutlich mehr". Mit 260.000 Mitarbeitern hat die Sicherheitsbranche zahlenmäßig fast zur Polizei mit schätzungsweise 274.000 Beamten aufgeschlossen. Private Dienste kontrollieren die Flugpassagiere an den Flughäfen, bewachen Liegenschaften der Bundeswehr sowie Flüchtlingsunterkünfte und im Saarland sogar Polizeiinspektionen, die nachts leer stehen.

In zehn Bundesländern hat die Sicherheitswirtschaft Kooperationsverträge mit den jeweiligen Landespolizeibehörden abgeschlossen. Seit 2008 hat die Branche ihren Umsatz von 4,29 auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 nahezu verdoppelt. Auf der bevorstehenden Verbandstagung am 17. Mai in Wiesbaden will Lehnert für eine Regulierung eintreten. Nur mit Spezialgesetzen ließen sich Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Organisation, Qualifizierung sowie Ausstattung der privaten Sicherheitsdienste für alle Marktteilnehmer zwingend festlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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