Streit um Ruhe toter Soldaten
Archivmeldung vom 16.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Staat garantiert Kriegstoten ein dauerhaftes Ruherecht. Bundeswehrsoldaten, die im Ausland sterben, wird das nicht gewährt. Deshalb fordert der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge jetzt eine Gesetzesänderung, meldet die Rheinische Post.
Für die Gräber von "Kriegstoten" gefallene Weltkriegssoldaten,
Bombenopfer, politisch oder ethnisch Verfolgte übernimmt der Staat
die Fürsorge, finanziert die Grabpflege und garantiert ein "dauerndes
Ruherecht". Gesetzliche Grundlage dafür ist das "Gräbergesetz", das
seit den 60er Jahren gilt. Da ums Leben gekommene Bundeswehrsoldaten
offiziell keine "Kriegstoten" sind, wird ihnen kein "dauerndes
Ruherecht" garantiert.
Bislang sind bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, den ersten gab
es 1993 in Kambodscha, 64 Soldaten ums Leben gekommen. In allen
Fällen übernahm der Staat die Kosten der Überführung und der
Bestattung mit militärischen Ehren, falls dies von den Angehörigen
gewünscht wurde. Auch die Grabgebühren werden bezahlt. Allerdings
nur, bis die "Liegefrist" abgelaufen ist. Je nach örtlicher
Friedhofssatzung beträgt diese Zeitspanne 20 bis 25 Jahre. Danach
kann das Grab eingeebnet werden. Es sei denn, die Angehörigen zahlen
die Gebühren weiter. Die Kosten für die Grabpflege müssen sie von
Anfang an übernehmen.
"Wir wollen keinen Soldatenfriedhof für Bundeswehrsoldaten",
versichert ein Sprecher des VDK. Die Familien sollten weiter
entscheiden, wo ihr bei einem Auslandseinsatz ums Leben gekommener
Angehöriger die letzte Ruhe findet. "Aber der Staat sollte die
Grundlagen schaffen, dass so ein Grab dauerhaft gesichert ist und
sich auch finanziell an der Grabpflege beteiligen." Dazu müsste das
Gräbergesetz geändert werden, das "Kriegstoten" dauerhaftes Ruherecht
zusichert.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post