Freispruch erster Klasse für CASTOR-Gegner
Archivmeldung vom 13.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGerichtsverhandlung gegen ROBIN WOOD--Aktivisten wegen spektakulärer Seilbrücke als Protest gegen die gefährlichen CASTOR-Transporte im Herbst 2006 nach Gorleben endet mit klarem Erfolg der Umweltschützer. Gericht stellt fest, das kreative Protestaktionen auch in Zukunft möglich sein müssen.
Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben standen
gestern vier Mitglieder der Umweltorganisation ROBIN WOOD in Hannover
vor Gericht. Sie hatten während des CASTOR-Transports 2006 bei Leitstade
(Landkreis Lüchow-Dannenberg) ein Seil über die Transportstrecke
gespannt. Daran hatten sich zwei junge Männer quer über die Gleise
gehängt, die Weiterfahrt des mit hochradioaktivem Atommüll beladenen
Zugs wurde für zwei Stunden gestoppt.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover versuchte die
Staatsanwaltschaft, die Protestaktion mit Bußgeldern in Höhe bis zu 250
Euro zu ahnden, nachdem strafrechtliche Tatbestände wie Nötigung oder
Störung öffentlicher Betriebe bereits während der Ermittlungen
ausgeschlossen werden mussten. Den Aktivisten wurde jetzt unterstellt,
ein "Fahrthindernis" bereitet zu haben. Dies wäre eine
Ordnungswidrigkeit nach § 64b der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stellten sich im Laufe des Prozesses
als Farce heraus: Keiner der geladenen Zeugen - allesamt Polizeibeamte -
konnte bestätigen, dass die Demonstration in luftiger Höhe ein
tatsächliches Hindernis für die Weiterfahrt des Zuges dargestellt hätte.
Die Vorsitzende Richterin Busch stellte unmissverständlich klar, dass
auch bei spektakulärem Protest nicht pauschal auf Tatbestände der
Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) zurückgegriffen werden kann.
Diese seien für einen anderen Zweck geschaffen worden und als Mittel für
politische Auseinandersetzungen, wie sie die CASTOR-Transporte nach
Gorleben darstellen, ungeeignet. In ihrem Schlussplädoyer betonte die
Vorsitzende, dass derartige demonstrative Protestaktionen auch in
Zukunft möglich sein müssen.
"Der erneute Versuch, kreative Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der
CASTOR-Transporte zu kriminalisieren, ist gescheitert", so der
Verteidiger der Angeklagten, Alexander Hoffmann.
Einer der Angeklagten, Matthias Weyland, in seinem Schlusswort: "Ich
bin enttäuscht, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem gleichem
Engagement gegen die Einschränkungen der Bürger- und
Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach Gorleben
vorgeht, wie jetzt gegen unseren friedlichen Protest."
Das vor dem Jugendgericht in gleicher Sache anhängige Verfahren wurde
hingegen am Montag Vormittag erneut vertagt. Der nächste Termin findet
statt am:
Mittwoch, den 21.11. 2007, 10.00 Uhr, voraussichtlich Raum 2186
vor dem Amtsgericht Hannover (beim Hbf.) Volgersweg 1, 30175 Hannover.
Quelle: Pressemitteilung ROBIN WOOD