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Freispruch erster Klasse für CASTOR-Gegner

Archivmeldung vom 13.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gerichtsverhandlung gegen ROBIN WOOD--Aktivisten wegen spektakulärer Seilbrücke als Protest gegen die gefährlichen CASTOR-Transporte im Herbst 2006 nach Gorleben endet mit klarem Erfolg der Umweltschützer. Gericht stellt fest, das kreative Protestaktionen auch in Zukunft möglich sein müssen.

Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben standen gestern vier Mitglieder der Umweltorganisation ROBIN WOOD in Hannover vor Gericht. Sie hatten während des CASTOR-Transports 2006 bei Leitstade (Landkreis Lüchow-Dannenberg) ein Seil über die Transportstrecke gespannt. Daran hatten sich zwei junge Männer quer über die Gleise gehängt, die Weiterfahrt des mit hochradioaktivem Atommüll beladenen Zugs wurde für zwei Stunden gestoppt.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover versuchte die Staatsanwaltschaft, die Protestaktion mit Bußgeldern in Höhe bis zu 250 Euro zu ahnden, nachdem strafrechtliche Tatbestände wie Nötigung oder Störung öffentlicher Betriebe bereits während der Ermittlungen ausgeschlossen werden mussten. Den Aktivisten wurde jetzt unterstellt, ein "Fahrthindernis" bereitet zu haben. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 64b der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stellten sich im Laufe des Prozesses als Farce heraus: Keiner der geladenen Zeugen - allesamt Polizeibeamte - konnte bestätigen, dass die Demonstration in luftiger Höhe ein tatsächliches Hindernis für die Weiterfahrt des Zuges dargestellt hätte.

Die Vorsitzende Richterin Busch stellte unmissverständlich klar, dass auch bei spektakulärem Protest nicht pauschal auf Tatbestände der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) zurückgegriffen werden kann. Diese seien für einen anderen Zweck geschaffen worden und als Mittel für politische Auseinandersetzungen, wie sie die CASTOR-Transporte nach Gorleben darstellen, ungeeignet. In ihrem Schlussplädoyer betonte die Vorsitzende, dass derartige demonstrative Protestaktionen auch in Zukunft möglich sein müssen.

"Der erneute Versuch, kreative Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der CASTOR-Transporte zu kriminalisieren, ist gescheitert", so der Verteidiger der Angeklagten, Alexander Hoffmann.

Einer der Angeklagten, Matthias Weyland, in seinem Schlusswort: "Ich bin enttäuscht, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach Gorleben vorgeht, wie jetzt gegen unseren friedlichen Protest."

Das vor dem Jugendgericht in gleicher Sache anhängige Verfahren wurde hingegen am Montag Vormittag erneut vertagt. Der nächste Termin findet statt am: Mittwoch, den 21.11. 2007, 10.00 Uhr, voraussichtlich Raum 2186 vor dem Amtsgericht Hannover (beim Hbf.) Volgersweg 1, 30175 Hannover.

Quelle: Pressemitteilung ROBIN WOOD


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