Zahl der Bußgeldverfahren gegen Airlines deutlich angestiegen
Archivmeldung vom 23.10.2018
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Zahl der Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften wegen verspäteter oder abgesagter Flüge ist deutlich angestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervor, über die das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet.
Demnach hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) von Januar bis Ende September 2018 bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet. Das sind fast 700 Verfahren mehr als im gesamten Vorjahr (155). Laut den Angaben wurden vom LBA vor allem wegen verspäteter (466) und gestrichener (318) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt. Am häufigsten standen europäische Luftfahrtunternehmen (518) im Visier der Behörde, gefolgt von Airlines aus Drittstaaten (208) und deutschen Fluggesellschaften (98).
In 33 Fällen hat das LBA ein Bußgeld verhängt 25 solcher Bescheide gingen an deutsche, 8 an europäische Fluglinien. Insgesamt gingen beim LBA von Januar bis Ende September 2018 insgesamt 3.212 Bes
chwerden ein und damit mehr als im gesamten Vorjahr (2.533). Deutsche Luftfahrtunternehmen schnitten dabei mit 1.637 bis Ende September eingegangenen Anzeigen am schlechtesten ab.
Nach EU-Recht steht Passagieren eine Ausgleichsleistung zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug streicht oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet. Kommen die Airlines dem nicht nach, können Betroffene beim LBA Beschwerde einreichen. Dieses prüft dann, ob es eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro gegen die Airline verhängt.
Der Grünen-Verkehrspolitiker Markus Tressel wertet die Zahlen als Beleg, dass manche Airlines noch lieber ein Bußgeld riskierten, anstatt Reisende schnell und unkompliziert zu entschädigen. Dass inzwischen erheblich mehr Verfahren gegen Airlines eingeleitet werden, sei zwar "ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Tressel dem "Handelsblatt". "Eine bleibende Verbesserung wird es aber nur geben, wenn am Ende des Verfahrens auch Bußgelder verhängt werden, die die Fluggesellschaften schmerzen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur