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Bayerische Staatsgemäldesammlung restituiert Raubkunstgemälde

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Zitronenscheibchen, Gemälde von Jacob Lucasz Ochtervelt
Das Zitronenscheibchen, Gemälde von Jacob Lucasz Ochtervelt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sollen das Gemälde "Das Zitronenscheibchen" des niederländischen Malers Jacob Ochterfeld an die Erben des Berliner Bankiers Carl Hagen restituieren. Dies teilte die "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" heute auf ihrer Internetseite mit.

Die Kommission empfiehlt die Restitution, weil auf diese Weise ein Beitrag dazu geleistet werden soll, "ein Stück historischen Unrechts anzuerkennen und wiedergutzumachen." Zugleich hebt die Kommission hervor, dass aus rein juristischen Gründen kein Anlass für eine Restitution gegeben sei, da das Gemälde sich niemals im "unbedingten Eigentum" des Bankiers befunden hätte.

Das Gemälde war als Sicherung für ein Kreditgeschäft in den Besitz Hagens gekommen. Nachdem das Bankhaus Hagen & Co. im Rahmen der "Entjudung der deutschen Wirtschaft" in die Liquidation getrieben wurde, musste die Familie das Gemälde wie auch andere Werke ihrer eigenen Kunstsammlung verkaufen, um ihre Flucht aus Deutschland und andere Verbindlichkeiten zu finanzieren. Die Kommission erkennt den "ideellen Schaden" an, den die Familie und die Erben durch die nationalsozialistische Verfolgung erlitten hätten.

Die Kommission sieht in ihrer Empfehlung einen "besonderen Einzelfall" und empfiehlt die Restitution unter der Auflage, dass im Falle eines Verkaufs des Gemäldes innerhalb von zehn Jahren der "Freistaat Bayern mit 50% am Erlös zu beteiligen ist".

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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