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14.000 Homosexuelle zwischen 1969 und 1994 in der BRD verurteilt

Archivmeldung vom 17.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

14.000 Homosexuelle sind in der Bundesrepublik zwischen 1969 und 1994 nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden – deutlich mehr als bislang bekannt. Das ergab eine interne Schätzung des Bundesjustizministeriums, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Zwar wurde die Bestrafung erwachsener Homosexueller wegen "Unzucht" 1969 abgeschafft, bis 1973 aber mussten männliche Prostituierte weiterhin mit einer Freiheitsstrafe rechnen, außerdem Männer ab 18 Jahren, deren Partner jünger als 21 war.

Bis 1994 standen dann noch homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Strafe. Die DDR liberalisierte ihre Strafvorschriften früher; dort wurden gut 4.000 Männer verurteilt. Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Betroffenen rehabilitieren, soweit es sich um "einvernehmliche homosexuelle Handlungen" handelte. Deren Verbot sei "nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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