5,0 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im 1. Quartal 2024 als im Vorjahresquartal
Archivmeldung vom 14.05.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithIm 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 32 800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Quartal 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 5,0 % auf rund 27 400.
Neugründungen insgesamt sinken um 3,4 %
Die Neugründungen von Gewerben waren im 1. Quartal 2024 mit rund 166 700 um 3,4 % niedriger als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 3,2 % auf rund 201 900. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Vollständige Aufgaben um 3,7 % niedriger als im Vorjahresquartal
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2024 mit rund 136 700 um 3,7 % niedriger als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen sank um 3,3 % auf rund 170 300. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Methodische Hinweise:
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt