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Pflegestützpunkte: Erster Test zeigt deutliche Unterschiede bei fachlicher Qualität und Kundenservice

Archivmeldung vom 22.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Jerzy Sawluk / pixelio.de
Bild: Jerzy Sawluk / pixelio.de

Seit 2009 hat jeder Empfänger und Antragsteller von Pflegeleistungen einen Rechtsanspruch auf individuelle Beratung durch einen Pflegeberater. In sogenannten Pflegestützpunkten sollen sie diesen Rechtsanspruch wahrnehmen können, außerdem sollen die Stützpunkte grundsätzlich erste Anlaufstelle für alle Ratsuchenden bei sich anbahnender Pflegebedürftigkeit sein. Beim ersten Test von 15 zuerst aufgebauten Pilotpflegestützpunkten und einem regulären - in jedem Bundesland einen - haben fünf ein „gutes“ Gesamtergebnis erzielt, einige knapp. Nur ein einziger, der Stützpunkt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin, bietet auch „gute“ fachliche Qualität. Zehn schneiden insgesamt „befriedigend“ ab, einer „ausreichend“.

Die Tester traten als hilfsbedürftige Person oder Angehöriger auf und konfrontierten die Berater mit typischen Anfragen. Wenn es konkret um Leistungen der Pflegeversicherung ging, kannten sich die Mitarbeiter in der Regel aus und berieten engagiert und fachkundig. So konnten fast alle über die Voraussetzungen für eine Pflegestufe fundiert Auskunft geben. Bei weiterführenden Hilfen, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgingen, haperte es deutlich. Eine umfassende Beratung, wie der Gesetzgeber sie vorsieht, gab es nur in wenigen Fällen.

Bisher gibt es in jedem Bundesland eine andere Struktur, aber keine einheitlichen Qualitätsstandards. So sind Pflegestützpunkte in Einkaufszentren, in Rathäusern oder bei Pflegeeinrichtungen zu finden. Mal beraten mehrere Mitarbeiter, mal nur einer. Bundesweit gibt es momentan rund 310 Pflegestützpunkte, geplant sind bisher 600. Bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sind die Stützpunkte aber noch nicht bekannt genug. Die Stiftung sieht hier die Krankenkassen, Kommunen und Bundesländer in der Informationspflicht.

Der ausführliche Test Pflegestützpunkte ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de veröffentlicht.

Quelle: Stiftung Warentest

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