Menschenrechtsbericht vorgestellt - Kritik an Migrationspolitik
Archivmeldung vom 09.12.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) kritisiert die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Migrationspolitik. Im 9. Menschenrechtsbericht, den das Institut am Montag in Berlin vorgestellt hat, beklagt das DIMR unter anderem "einschneidende Verschärfungen" im Migrationsrecht sowie eine Politik, "die auf Abwehr und Abschreckung von Schutzsuchenden setzt".
DIMR-Direktorin Beate Rudolf sagte, dass es ihr große Sorgen bereite,
dass "Politiker demokratischer Parteien vorschlagen, das Grundrecht auf
Asyl abzuschaffen, oder dass sie das menschenwürdige Existenzminimum
infrage stellen". Viele Menschen würden denken, das betreffe sie nicht -
aber das sei falsch. "Wenn heute das Existenzminimum von
Schutzsuchenden abgesenkt wird, kann es morgen andere treffen."
"Menschenrechte
gelten entweder für alle oder für niemanden", so die
Institutsdirektorin. "Schon die Debatte über die Abschaffung oder das
Aushöhlen einzelner Grundrechte unterminiert die Grundlage unserer
Verfassungsordnung." Sie erwarte, "dass alle demokratischen Parteien im
Wahlkampf ohne Abstriche zu allen Grundrechten stehen".
Die
Bezahlkarte für Asylsuchende beispielsweise biete viel Raum, um Menschen
zu schikanieren. Gleichzeitig sei nicht belegt, dass wegen der Karte
weniger Schutzsuchende nach Deutschland kämen. Das Institut empfiehlt
Bund und Ländern, wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen
der Bezahlkarte in Auftrag zu geben.
Zudem spricht sich das
Institut gegen eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus:
"Ausgelagerte Asylverfahren können in der Praxis nicht
menschenrechtskonform gestaltet werden - sie werden immer mit
Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden einhergehen", sagte
Rudolf.
Insgesamt umfasst der Menschenrechtsbericht 42
Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Das Institut bewertet darin
politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis
30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren.
Dazu zählen demnach neben Verschärfungen im Migrationsrecht die Themen
Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im
Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmern
und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von
Unternehmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur