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Berlins Polizei beklagt "Würgegriff" durch Klimaprotestler

Archivmeldung vom 12.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Barbara Slowik (2018)
Barbara Slowik (2018)

Foto: PolizeiBerlin
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik beklagt eine "extreme zusätzliche Arbeitsbelastung" durch die Proteste der "Letzten Generation". "Die Polizei Berlin arbeitet auf der Straße und im Landeskriminalamt mit allen Mitteln, die uns rechtsstaatlich zur Verfügung stehen, um unsere Stadt aus dem Würgegriff dieser Protestaktionen freizubekommen", sagte Slowik der "Welt am Sonntag".

Seit dem Start der Protestwelle Anfang des Jahres habe die Polizei bereits 576 Verfahren ausermittelt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Insgesamt ermittele man aber in fast 2.000 Strafverfahren im Kontext der Klimaprotest. Laut Polizei bestehe der harte Kern der Klimaprotestler in Berlin aus 400 Personen.

Slowik sagte im Gespräch mit der Zeitung weiter, dass die Polizei durch die zusätzliche Arbeitsbelastung andere Aufgaben aufschieben oder verringern müsse. Das betreffe insbesondere die Verkehrsüberwachung und die Bekämpfung der Clankriminalität. Seit Anfang des Jahres hat die Polizei mehr als 130.000 Arbeitsstunden in die Abarbeitung der Klimaproteste gesteckt. Angesichts der stark gestiegenen Arbeitsbelastung forderte Slowik in der "Welt am Sonntag" auch eine Ausweitung der Möglichkeit, Aktivisten in Gewahrsam zu bringen. "Es muss nicht gleich wie in Bayern sein, aber Berlin hatte bis 2021 auch vier Tage Gewahrsam zur Gefahrenabwehr vorgesehen. Das würde uns schon helfen. W ir sind das Bundesland mit der kürzesten Gewahrsamsdauer nach Polizeirecht".

Das Berliner Polizeigesetz erlaubt derzeit einen Gewahrsam bis höchstens Ende des Tages nach der Festnahme. In Bayern kann ein Präventivgewahrsam dagegen für bis zu einem Monat angeordnete werden, wobei eine Verlängerung auf insgesamt zwei Monate möglich ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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