Mieter-Initiative hält Vergemeinschaftung von Wohnungen für legitim
Archivmeldung vom 24.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Bürgerinitiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hält die Vergemeinschaftung privaten Wohneigentums mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik für vereinbar. "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben Enteignungen in Artikel 15 explizit vorgesehen, weil sie die Marktwirtschaft nicht als alleiniges Wirtschaftssystem der Bundesrepublik vorgeben wollten", sagte Rouzbeh Taheri, Mitgründer der Initiative, der "Welt".
Dabei gehe es "um den politischen Willen, bestimmte wirtschaftliche Machtverhältnisse zu ändern und zu sagen: Eine Anhäufung wirtschaftlicher Macht in diesem Bereich ist unseres Erachtens schädlich für die Gesellschaft", so Taheri weiter. Eine Enteignung großer privater Wohnungsgesellschaften halte er selbst zwar für ein "radikales" Mittel. "Aber diese Forderung entspricht unseren Erfahrungen mit diesen Großkonzernen. Wir haben lange versucht, sie auf anderen Wegen in ihrem Expansionsdrang und ihrer Profitgier einzuschränken. Aber jetzt sehen wir keinen anderen Weg mehr", so der Mitgründer der Initiative. Er sieht in der Enteignung von Wohnungskonzernen einen "Akt der Verteidigung".
In das Privatvermögen der Mieterinnen und Mieter werde ja auch seit Jahren eingegriffen. "Was bei den Mietern Jahr um Jahr an Mieterhöhungen abgeschöpft und herausgequetscht wird, ist auch eine Art Enteignung", so Taheri weiter. Mietendeckel und einen höheren Anteil an staatlicher Wohnraumversorgung habe es schon vor der Wende in der Bundesrepublik gegeben, "auch ohne Sozialismus". Die Initiative strebt in Berlin einen Volksentscheid an, bei dem über den zwangsweisen Rückkauf größerer Wohnungsbestände von Unternehmen wie Deutsche Wohnen und Vonovia durch öffentliche Körperschaften des Landes abgestimmt werden soll. Vor allem geht es um Mietwohnungen, die bereits früher landeseigenen Gesellschaften gehörten. Anfang April soll eine Unterschriftensammlung für ein entsprechendes Volksbegehren starten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur