BGH: Keine Sicherungsverwahrung für Bankräuber
Archivmeldung vom 21.10.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Bankräuber aufgehoben und den Wegfall der Unterbringung angeordnet. Dem Urteil zufolge reichen Gefahren für Vermögen oder Eigentum nicht aus, um Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ebenso wenig wie die bloße Beeinträchtigungen der psychischen Befindlichkeit oder der Freiheit der Willensbetätigung.
Die Sicherheitsverwahrung sei nur im Ausnahmefall und beim konkreten Risko schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten zulässig. Im konkreten Fall hatte ein Mann seit 28 Jahren immer wieder Überfälle verübt. Dabei benutzte er aber stets nur Spielzeugpistolen und vermied körperliche Gewalt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur