Bundespolizeidirektion München: Ohne Ticket - 150 Tage in Haft
Archivmeldung vom 16.09.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm Donnerstag (15. September) hat die Rosenheimer Bundespolizei einen eritreischen Staatsangehörigen, der ohne Fahrschein im Zug unterwegs war, ins Gefängnis gebracht. Der Mann war seit 2021 rund 50 Mal wegen Leistungserschleichung sowie Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten.
Selbst ein Gerichtsurteil wegen Bedrohung im Februar dieses Jahres hatte offenbar keine abschreckende Wirkung auf ihn. Über die Planung der nächsten fünf Monate muss sich der Mann nun erst einmal keine Gedanken machen.
Bei einer Fahrscheinkontrolle in der Regionalbahn aus Kufstein war der Eritreer ohne gültiges Ticket aufgefallen. Am Bahnhof in Rosenheim nahmen ihn die hinzugerufenen Bundespolizisten direkt in Empfang. Sie stellten bei der genaueren Überprüfung seiner Personalien stellten sie fest, dass nur einen Tag zuvor ein Haftbefehl von der Traunsteiner Staatsanwaltschaft gegen ihn erlassen worden war. Der 27-Jährige war im Juli wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Ersatzweise hatte das Amtsgericht in Traunstein eine 150-tägige Haft vorgesehen. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der Eritreer seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Nachdem er erneut wegen Leistungserschleichung angezeigt worden war, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.
Ein Italiener hingegen, der bei Grenzkontrollen auf der A93 gestoppt wurde, konnte den drohenden Gang ins Gefängnis verhindern. Gegen ihn lag ein Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft vor. Wegen Erschleichens von Leistungen war der 35-Jährige 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da der Mann Justizschulden von rund 1.200 Euro noch nicht beglichen hatte, sollte er stattdessen für 25 Tage hinter Gitter. Doch er holte die Zahlung bei der Rosenheimer Bundespolizei nach und durfte die Weiterreise antreten. Der italienische Staatsangehörige wird sich voraussichtlich schon bald erneut strafrechtlich verantworten müssen. Wegen eines aktuellen Verfahrens war die Staatsanwaltschaft in München an seinem Aufenthaltsort interessiert. Hier lautet der Vorwurf: Betrug.
Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)