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Bayerns oberster Richter für erleichterte Videoübertragung aus Gerichtssaal

Archivmeldung vom 10.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München und des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, hat sich dafür ausgesprochen, die Filmübertagung von Strafprozessen teilweise zu erleichtern. Die Video-Übertragung sei nach einhelliger Meinung der deutschen Richterschaft zwar nicht möglich, weil keine gesetzliche Regelung vorliegt: "Ich hätte keine Einwände, wenn der Gesetzgeber künftig bestimmte Teile des Verfahrens, zum Beispiel die Verlesung der Anklage oder die Urteilsverkündung, öffentlicher machen würde", sagte Huber der "Welt am Sonntag". "Es darf aber nicht die Beweisaufnahme als solche übertragen werden. Zeugen müssen unbeeinflusst ihre Darstellung abgeben können. Und auch der Angeklagte darf nicht an den Pranger gestellt werden", sagte Huber.

Auch der Vorsitzende Richter müsse genau wissen, was während der Verhandlung stattfindet. Das sei aber nicht gewährleistet, wenn in einen oder zwei andere Räume übertragen wird. Am Oberlandesgericht München findet der NSU-Prozess statt. Weil anfangs im Sitzungssaal nicht alle Journalisten einen Platz fanden, wurde der Ruf nach einer Videoübertragung laut, auch aus Justizkreisen. "Diejenigen, die zu Beginn des Verfahrens einen diesbezüglichen Schnellschuss des Gerichts gefordert haben, haben nicht alle Aspekte berücksichtigt. Gerade bei einem so herausragenden Verfahren wie dem NSU-Prozess darf sich das Gericht nicht der Gefahr aussetzen, dass das Urteil in der Revision aus formalen Gründen aufgehoben wird", sagte Huber dazu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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