Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Krankenhausfinanzierungsreform: Einheitlicher Basisfallwert auf Bundesebene - ein Irrweg

Krankenhausfinanzierungsreform: Einheitlicher Basisfallwert auf Bundesebene - ein Irrweg

Archivmeldung vom 08.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Reform der Krankenhausfinanzierung vorgesehene Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertkorridors ist ordnungspolitisch der falsche Weg und ökonomisch nicht zielführend.

Zu diesem Ergebnis gelangt eine Expertise des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik in München. Die Vereinheitlichung der Preise setze Fehlanreize und führe zu Über-, Unter- und Fehlversorgung. Statt einer staatlichen Preisvorgabe sei eine Flexibilisierung des Vertragsrechts notwendig. Kassen und Krankenhäuser sollten mehr Möglichkeiten erhalten, Leistungen und Preise individuell zu vereinbaren. Auftraggeber der Expertise ist die AOK Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein kämen auf die Krankenkassen am Ende der Basisfallwertangleichung jährliche Mehrausgaben in Höhe von 40 Mio. EUR zu.

Nach dem Gesetzentwurf sollen sich die bisher auf Landesebene vereinbarten Basisfallwerte - als Grundlage für die Krankenhaus-Vergütung - in den kommenden fünf Jahren einem bundeseinheitlichen Durchschnittswert annähern. Danach dürfen sie nur noch in einer Bandbreite von -1,5% bis +2,5% vom Durchschnittswert abweichen.

Gesundheitsökonom Prof. Neubauer und der Vorstandsvorsitzende der AOK Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Paffrath, kritisieren, dass die angestrebte Vereinheitlichung der Preise im krassen Widerspruch zu dem im letzten Jahr verabschiedeten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz stehe.

"Wer Wettbewerb will, muss auch Wettbewerb zulassen!", so Paffrath. "Die Krankenkassen müssen zumindest die Möglichkeit erhalten, für bestimmte Leistungen Selektivverträge oder Rabattverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen."

Auch Gesundheitsökonom Neubauer spricht sich für mehr Vertragswettbewerb und weniger staatliche Intervention aus. "Wenn der Gesetzgeber schon keine Marktpreise will, sollte er den bundesweiten Basisfallwert allenfalls als Richtwert vorgeben", so Neubauer. Mit dem Instrument der Individualverträge könnten die Kassen den Preis-/Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern fördern. "Dies wäre ein sinnvoller Einstieg in leistungsgerechte Vergütungsformen", so der Gesundheitsökonom.

Größte Verlierer der Fallwertangleichung wären die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Ihr Budget würde bis zum Jahr 2014 um 64 Mio. EUR sinken.

Quelle: AOK

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kaum in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige