Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Test belegt: Kreditkartenkonto nach Einkauf im Internet nach kurzer Zeit geplündert

Test belegt: Kreditkartenkonto nach Einkauf im Internet nach kurzer Zeit geplündert

Archivmeldung vom 18.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: manwalk / PIXELIO
Bild: manwalk / PIXELIO

Bei Tausenden deutscher Kreditkarten-Kunden geht die Angst um: Wegen des Verdachts auf Datenklau bei einem Dienstleister in Spanien starteten die deutschen Banken eine gigantische Rückrufaktion für Kreditkarten. Mittlerweile wurden mehr als 100.000 Karten eingezogen. Dass die Angst vor Datenmissbrauch nicht unbegründet ist, zeigte jetzt auch ein Vorfall bei einem COMPUTERBILD-Test von Internetshops: Ein Kreditkartenkonto wurde geplündert, der Schaden beträgt mehr als 4.400 Euro.

Von einer eigens für einen Test in Deutschland angeschafften Kreditkarte wurden innerhalb weniger Minuten sieben Beträge zwischen 280 und 1.288 Euro abgebucht. Betrüger waren an die Kreditkartendaten gelangt und hatten dann damit in einem italienischen Online-Reisebüro bezahlt. Alexander Krug von COMPUTERBILD: „Zwei Gründe sind am wahrscheinlichsten: Entweder hat sich jemand illegal Zugriff auf die Datenbank eines der deutschen Internetshops verschafft oder die Daten wurden im Internet von Kriminellen abgefangen.“

Der Test zeigt: Viele Online-Shops öffnen solchen kriminellen Machenschaften fahrlässig Tür und Tor, denn sie übertragen Kundendaten unverschlüsselt. Betrüger können so Kreditkartendaten relativ einfach ausspähen und missbrauchen. COMPUTERBILD rät deshalb allen Verbrauchern, bei Bestellungen im Internet nur per Lastschrift oder Rechnung zu bezahlen. Per Lastschrift lassen sich ungerechtfertigte Abbuchungen ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist rückgängig machen, diese Frist beträgt in der Regel sechs Wochen. Wer auf Rechnung kauft, bezahlt erst dann, wenn die Ware ohne Mängel zu Hause angekommen ist – ungerechtfertigte Abbuchungen sind hier praktisch ausgeschlossen. 

Quelle: COMPUTERBILD

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte patin in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige