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Argentinien-Anleihen: Attac bedauert Urteil des Verfassungsgerichts

Archivmeldung vom 06.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac bedauert die am gestrigen Donnerstag bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge Argentinien auch unter Berufung auf einen Staatsnotstand seine Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern in Deutschland nicht aussetzen darf.

Das Urteil zeige deutlich, dass es im internationalen Recht an Regelungen mangelt, sagte der Verschuldungsexperte Philipp Hersel, Vertreter der entwicklungspolitischen Organisation Blue 21 im Attac-Rat. "Jedes aufgeklärte nationale Rechtssystem erkennt an, dass ein Schuldner so sehr überschuldet sein kann, dass er seine Zahlungen mindestens vorübergehend einstellen darf. Bei privater Überschuldung darf der Gläubiger dem Schuldner nicht den Kühlschrank ausräumen beziehungsweise die Überlebensmittel nehmen." Leider habe das internationale Recht dieses Maß an Zivilisation noch nicht erreicht.

Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung denn auch mit dem Hinweis, dass es an einer "einheitlichen Staatenpraxis" fehle, die einen solchen Rechtfertigungsgrund kraft Völkerrechts anerkenne. Die Richterin Gertrude Lübbe-Wolff widerspricht indes der Mehrheit ihrer Senatskollegen: Der Staatsnotstand könne auch privaten Gläubigern entgegengehalten werden, weil er der Aufrechterhaltung der elementaren Sicherheits- und Daseinsvorsorge diene. Der Staatsnotstand sei ein allgemeiner Rechtsgrundsatz und keine völkergewohnheitsrechtliche Norm. Die Achtung vor der Menschenwürde müsse Vorrang haben vor der Staatenpraxis.

"Dies zeigt, dass auch das internationale Gewohnheitsrecht verändert werden kann", betonte Philipp Hersel. "Statt weiter das Recht des Stärkeren gelten zu lassen, müssen im internationalen Schuldenmanagement endlich faire und rechtsstaatliche Verfahren her."

Attac hat bereits im Jahr 2004 in einer gemeinsame Kampagne mit dem Entschuldungsbündis Erlassjahr.de konkrete Vorschläge für eine Reform des internationalen Schuldenmanagements gemacht. Dazu gehören unter anderem faire und transparente Schiedsverfahren, die nach dem Vorbild der inländischen Verbraucherinsolvenz auch überschuldeten Staaten eine Neuanfang ermöglichen. Zudem ist zu überprüfen, welche der argentinischen Schulden, etwa aus der Zeit der Militärdiktaturen, überhaupt rechtmäßig und legitim sind.

Quelle: Pressemitteilung Attac

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