stern.de: Milliardenjongleur Homm wird an USA ausgeliefert
Archivmeldung vom 11.01.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer deutsche Finanzinvestor Florian Homm kann nach Informationen von stern.de in die USA ausgeliefert werden. Aus Sicht des italienischen Berufungsgerichtes Corte Suprema di Cassazione in Rom spricht nichts dagegen - auch nicht, dass der 54-Jährige an Multipler Sklerose erkrankt ist. Donnerstagnacht fällte das Gericht diese Entscheidung. Jetzt könnte nur noch das italienische Justizministerium die Auslieferung Homms verhindern. Das gilt aber als unwahrscheinlich. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Behörde das Urteil in den nächsten Tagen unterzeichnen wird. Homm dürfte dann sehr schnell nach Kalifornien ausgeflogen werden, wo ihm in Los Angeles der Prozess gemacht werden soll. Der italienische Anwalt von Homm, Mario Zanchetti aus Mailand, sagte stern.de, die USA hätten in Sachen Homm "außergewöhnlichen Druck" gemacht.
Homm, der Großneffe des Versandhausgründers Josef Neckermann, gilt als einer der weltweit skrupellosesten Finanzinvestoren. Die US-Börsenaufsicht SEC wirft ihm in einer Anklageschrift vor allem Wertpapierbetrug vor; in größtem Stil. Er operierte mit Milliarden, soll Anleger um mindestens 200 Millionen Euro gebracht haben. Laut Zanchetti droht Homm in den USA eine Haftstrafe von bis zu 225 Jahren.
Das Kassationsgericht hatte am Mittwoch in Sachen Homm bereits zum zweiten Mal getagt; das erste Mal war kurz vor Weihnachten. In der ersten Sitzung wurde entschieden, dass Homm zusätzlich zu den bisherigen Ärzten auch noch von einem renommierten Spezialisten untersucht wird, Giuseppe Meco aus Rom, einem der führenden Neurologen Italiens. Dieser präsentierte dem Gericht nun das Ergebnis seiner Untersuchung: Homm sei an Multipler Sklerose erkrankt. Die Krankheit befinde sich in einem leichten bis mittleren Stadium. Aus seiner Sicht stehe einer Inhaftierung derzeit dennoch nichts im Wege. Sein Anwalt Zanchetti plant nun, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Verletzung der Menschenrechte anzuklagen.
Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)