Sozialhilfeausgaben im Jahr 2018 um 4,4 % gestiegen
Archivmeldung vom 28.08.2019
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Freigeschaltet durch André OttIm Jahr 2018 wurden in Deutschland netto 31,0 Milliarden Euro für die Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,4 % gegenüber 2017.
Von den insgesamt 31,0 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 18,1 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII (+5,4 % zum Vorjahr). Für die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII wurden 3,5 Milliarden Euro ausgegeben (+1,8 %). In die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII flossen 1,5 Milliarden Euro (+1,7 %) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 5., 8. und 9. Kapitel SGB XII zusammen 1,3 Milliarden Euro (+0,3 %).
Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wurden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2018 auf 6,6 Milliarden Euro (+4,4 %).
Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (ab 2017 einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Ferner können Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (ab dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Methodische Hinweise:
Seit dem Jahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben bereits seit 2014 im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100 Prozent der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden. Zwar unterscheidet sich die Abgrenzung der erfassten Finanzdaten in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für das 4. Kapitel SGB XII bis zum Berichtsjahr 2016 von derjenigen bei den Nachweisen der Länder nach § 46a SGB XII an den Bund in geringem Ausmaß, da entsprechend § 46a SGB XII nur Geldleistungen berücksichtigt werden. Das Niveau der erfassten Ausgaben ist jedoch vergleichbar. Dies liegt daran, dass
- sich die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII selbst nicht geändert haben, - die Leistungen weitestgehend kontinuierlich ausbezahlt werden und - sich auch die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen vor Ort nur hinsichtlich einheitlicher Kriterien für deren zeitliche Zuordnung geändert hat.
Für das Jahr 2016 liefert die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII auf Bundesebene für das 4. Kapitel SGB XII Nettoausgaben von 6,073 Milliarden Euro und die Nachweise der Länder nach § 46a SGB XII Nettoausgaben von 6,048 Milliarden Euro (Datenstand: April 2017).
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)