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Frau muss nach falschem Vergewaltigungsvorwurf ins Gefängnis

Archivmeldung vom 13.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: aboutpixel.de/Burkhard Trautsch
Bild: aboutpixel.de/Burkhard Trautsch

Das Landgericht Darmstadt hat eine Frau wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, nachdem die Lehrerin einen früheren Kollegen fälschlicherweise bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben.

Der beschuldigte Mann hatte aufgrund der Anschuldigungen eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt, erst nach seiner Entlassung wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann starb ein Jahr später an Herzversagen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte ihrerseits auf Freispruch plädiert. Zwei Monate der nun verhängten Haftstrafe gelten bereits als verbüßt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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