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Peter Fitzek äußert sich zur Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Archivmeldung vom 30.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2018), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2018), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /ott

Das "Königreich Deutschland" äußert sich auf seiner Internetseite über die aktuell eingereichte Verfassungsbeschwerde beim bayrischen Verfassungsgerichtshof bezüglich der Verurteilung ihres Staatsoberhauptes Peter I, bürgerlich Peter Fitzek.

Der nachfolgende Text wurde im Original und wie immer ungekürzt von der Internetseite übernommen: "Peter hat dem System Bundesrepublik wieder einmal angeboten, den Besatzungsstatus zu beenden, das Königreich Deutschland als Staat anzuerkennen und ihm die Hoheitsgewalt über das deutsche Territorium anzuvertrauen.

Hier nun hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Aufgabe, Peters Immunität als Staatsoberhaupt zu überprüfen und diese anzuerkennen. Ob dies getan wird, liegt nun an den Juristen in Bayern. Wenn es nach Recht und Gesetz geht, kann es gar keine andere Entscheidung geben. Wir sind gespannt, wie nun entschieden wird. Dass die Zeit drängt, eine Erneuerung in unserem Land zu bewirken, sollte mittlerweile selbst der noch nicht so gut informierte Bundesbürger einsehen.

Nun wird sich zeigen, ob die in der Verfassung des Freistaates Bayern formulierten christlichen Werte noch einen Wert haben, ober ob man auch hier schon zum offenen Faschismus/Satanismus übergeht."

Quelle: Königreich Deutschland


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