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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Geiselnehmer Mohamed R. vom Kölner Hauptbahnhof vorläufig ein

Archivmeldung vom 04.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Gut zwei Jahre nach der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft den Fall vorläufig zu den Akten gelegt. Wie Behördensprecher Ulrich Bremer dem "Kölner Stadt-Anzeiger" bestätigte, ist das Verfahren gegen den syrischen Täter Mohamed R. wegen seines schlechten Gesundheitszustandes zunächst einmal eingestellt worden. "Der Haftbefehl wurde aufgehoben", berichtete Bremer.

Gestützt auf ein neues, neurologisches Gutachten habe das zuständige Gericht den Beschuldigten für weiterhin nicht verhandlungsfähig erklärt. Aus Sicht der Strafkammer scheint es eher unwahrscheinlich, dass der Delinquent jemals wieder so hergestellt sein wird, dass er sich vor Gericht verantworten kann.

Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte den damals 55 Jahre alten Kidnapper mit sechs Schüssen gestoppt, als er seine Gefangene, eine Apothekerin, mit Benzin übergossen hatte. Mit einem Feuerzeug in der Hand hatte er gedroht, die Frau zu verbrennen. Der Täter überlebte schwer verletzt und befindet sich derzeit in einem Pflegeheim.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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