Mallorca-Touristen bekommen nur Rückflug und Notunterkunft erstattet
Archivmeldung vom 30.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie auf Mallorca festsitzenden Reisenden werden nach Ansicht von Verbraucherschützern zwar die Kosten für einen Ersatzflug und die Notunterbringung zurückerhalten. Darüber hinaus können sie aber keine Ansprüche geltend machen.
"Bei einer Bombenexplosion liegt ähnlich wie bei einem Schneesturm höhere Gewalt vor", sagte Maja Kessin, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Freitagausgabe). "Damit müssen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter keine weiteren Zahlungen an die Kunden leisten." Grundlage dafür sei die europäische Fluggastverordnung.
Quelle: Rheinische Post