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Bundesanwaltschaft bestätigt Razzia bei AfD-Spitzenkandidat Krah

Archivmeldung vom 07.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Der Begriff "Razzia" stammt vom arabischen ab und bedeutet übersetzt sowiel wie "Überfall" und "Raubzug" (Symbolbild)
Der Begriff "Razzia" stammt vom arabischen ab und bedeutet übersetzt sowiel wie "Überfall" und "Raubzug" (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesanwaltschaft hat bestätigt, dass am Dienstagmorgen Büroräume des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, im Europäischen Parlament in Brüssel durchsucht wurden. Hintergrund seien Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs sowie einer europäischen Ermittlungsanordnung, teilte die Karlsruher Behörde mit.

Die Maßnahmen erfolgten demnach im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen einen langjährigen Mitarbeiter von Krah wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Krah wird in dem Spionageverfahren als Zeuge geführt, aber nicht als Beschuldigter. Der AfD-Politiker bestreitet, etwas von der mutmaßlichen Spionagetätigkeit des Mitarbeiters gewusst zu haben. Das Europäische Parlament hatte dem Betreten der Räumlichkeiten laut Bundesanwaltschaft zugestimmt. Eine Wohnung des Mitarbeiters in Brüssel war bereits am 24. April durchsucht worden. Der festgenommene Mitarbeiter von Krah sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vor. Er soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europaparlament weitergegeben und die chinesische Exilopposition in Deutschland ausgespäht haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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