Staatsanwaltschaft will Loveparade-Prozess einstellen
Archivmeldung vom 05.02.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Staatsanwaltschaft Duisburg stimmt einer Einstellung des sogenannten Loveparade-Prozesses zu. Das wurde am Dienstag im Rahmen der Hauptverhandlung mitgeteilt. Das Landgericht Duisburg hatte am 16. Januar einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
Demnach soll das Verfahren für sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter der Veranstalterfirma komplett ohne Auflagen eingestellt werden, drei weitere Angeklagte, allesamt Mitarbeiter des Veranstalters, sollen 10.000 Euro zahlen. Einer von ihnen hatte bereits letzte Woche erklärt, dass er einer Einstellung in keinem Fall zustimmen wolle und eine Fortsetzung des Prozesses wünsche. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 kamen in Duisburg im Zuge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben, 541 weitere wurden schwer verletzt. Die Loveparade war 1989 erstmals als Technoevent gestartet und zog bereits Ende der 90er über eine Million Besucher an. Nach dem Unglück in Duisburg wurde die Veranstaltungsreihe unter diesem Namen eingestellt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur