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Bonner Arzt nach Abrechnugsbetrug am Pranger

Archivmeldung vom 06.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Erstmals seit mehr als 20 Jahren ist in Nordrhein-Westfalen ein Arzt dazu verurteilt worden, dass seine Vergehen wegen Abrechnungsbetruges mit seinem vollem Namen veröffentlicht werden. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Internist aus Bonn wird nun in der aktuellen Ausgabe des "Rheinischen Ärzteblattes" genannt, das auf 25 Seiten über den Fall berichtet.

Der Facharzt war wegen Verstößen gegen die Gebührenordnung zu einer Geldbuße von 20 000 Euro verurteilt worden. Er hatte unter anderem Privatpatienten nicht erbrachte Behandlungen in Rechnung gestellt. Zusätzlich nutzte das Gericht wegen der herausgehobenen Bedeutung des Falles die Möglichkeit, das Urteil nicht anonymisiert im Ärzteblatt der Ärztekammer Nordrhein zu veröffentlichen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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