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BBU fordert erneut ein Nachtflugverbot und die Reduzierung der Anzahl der Flüge in Berlin-Schönefeld

Archivmeldung vom 30.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flughafen Berlin-Schönefeld Bild: Morwen aus der englischsprachigen Wikipedia
Flughafen Berlin-Schönefeld Bild: Morwen aus der englischsprachigen Wikipedia

Nachdem nun die umstrittenen Flugrouten für den Flughafen Berlin-Schönefeld vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung weitgehend übernommen wurden, wird es darum gehen, inwieweit nachträglich die Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig zum Nachtflugverbot umgesetzt werden. Das UBA hatte nicht nur ein echtes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr gefordert, sondern auch Flugrouten, die sowohl den Wannsee als auch den Müggelsee aussparen. Begründet wurde dies nicht nur mit den gesundheitlichen Lärmbelastungen, sondern auch mit dem massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung durch das nach dem Planfeststellungsbeschluss geänderte Routenkonzept. Der BBU kann sich der UBA-Position und dessen grundsätzlicher Kritik am Standort Schönefeld vollinhaltlich anschließen.

Im Gegensatz zum UBA hatte das BVerwG offensichtlich nicht die Gesundheitsinteressen der Bürger im Sinn, als es ein striktes Nachtflugverbot verwarf.

„Mit dem Urteil wird der Rechtsstaat ausgehöhlt und verwandelt in einen Staat, der ökonomische Interessen schützt aber nicht mehr die Gesundheitsinteressen seiner Bürger,“ meinte das bei Berlin wohnende Mitglied des geschäftsführenden BBU-Vorstands, Prof. Dr. Jürgen Rochlitz.

Von ihm und seinem Berliner Kollegen Dr. Peter Schott wird heftig bezweifelt, ob das Gericht den Abwägungsprozess beim Nachtflugverbot zwischen den ökonomischen Interessen des Flughafens und den Gesundheitsinteressen der Bürger auf vollständige Nachtruhe kritisch vollzogen hat. Sie vermuten dazu noch vollständige Nichtbeachtung der Folgen der Lärmbelastung auf Herz und Kreislauf.

Diese Nichtbeachtung gesundheitlicher Auswirkungen zieht sich durch den ganzen Prozess des Genehmigungs-Verfahrens von der Planfeststellung über das BVerwG-Urteil bis zur jetzigen Routenfestlegung. Völlig missachtet dabei wurden auch die übrigen Negativwirkungen, die sich in erheblichen sogen. externen Kosten niederschlagen, wie Beeinträchtigung des Klimas und der Ozonschicht. Da für den Standort Schönefeld kaum mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist, verbleiben nur als Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung Einschränkungen des Flugverkehrs.

Der BBU fordert daher nicht nur ein striktes Nachtflugverbot sondern auch eine deutliche Reduktion der Anzahl der Flüge, insbesondere der Billigflüge und von Flügen innerhalb der Bundesrepublik.

Quelle: Prof. Dr. Jürgen Rochlitz / BBU

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