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Betroffenenanwalt Luetjohann zu Missbrauchsskandal: "Der Staat ist der Hauptschuldige" - "Anständige" Entschädigung der Opfer würde katholische Kirche 2,5 Milliarden kosten

Archivmeldung vom 18.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Anklage
Anklage

Bild von Arek Socha auf Pixabay

Der Opferanwalt Eberhard Luetjohann sieht bei staatlichen Instanzen eine zentrale Verantwortung im Zusammenhang mit Missbrauchsdelikten auch im Raum der katholischen Kirche. "Die Justizminister haben mit großer Wahrscheinlichkeit die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften angewiesen, Verfahren einzustellen oder zu verzögern", sagte Luetjohann der Kölnischen Rundschau (Montagausgabe und online): "Staatsanwälte haben Strafvereitelung im Amt begangen." Als Beispiel nannte er den Fall des inzwischen aus dem Priesterstand entfernten ehemaligen Krankenhauspfarrers Hans U., dessen frühere Pflegetochter er bei einer Klage gegen das Erzbistum Köln vertritt.

Luetjohann: "Im Fall U. haben Nichten des Pfarrers als Opfer ausgesagt, dann haben die Nichten die Anzeige unter Druck zurückgezogen. Und die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein! Als ob sexueller Missbrauch kein Offizialdelikt wäre, dem sie nachgehen müsste." Weiter sagte er, der Staat sei "der Hauptschuldige". Im konkreten Fall gehe es allerdings um eine Amtshaftungklage gegen das Erzbistum. Luetjohann, der für seine Mandantin 850 000 Euro verlangt, verwies darauf, dass ihr Fall bei der gleichen Kammer des Kölner Landgerichts liege, die in einem ersten Schmerzensgeldprozess "so falsch geurteilt" habe. "Wird Richter (Stefan) Singbartl die Größe haben, zuzugeben, dass er sich damals geirrt hat?"

Das Gericht hatte einem von Luetjohann vertretenen Missbrauchopfer in einem viel beachteten Urteil 300 000 Euro zugesprochen, war damit aber weit hinter der Forderung des Klägers zurückgeblieben. Luetjohann zog den Vergleich zum Prozess des Komikers Oliver Pocher gegen einen Rapper: "50 000 für den geohrfeigten Herrn Pocher. 300 000 für Herrn Menne, der eine Serie von Vergewaltigungen erlitten hat! Können Sie sich eine schlimmere Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorstellen?"

Luetjohann erwartet, dass eine "anständige" Entschädigung der Opfer allein die katholische Kirche bundesweit 2,5 Milliarden Euro kosten würde. Über die Unabhängige Anerkennungskommission gezahlt worden seien bisher nur 41 Millionen. "Die Alternative wäre, dass die Kirche nichts tut. Dann gibt es eine Austrittswelle. Dann kann der Küster nur noch den Kölner Dom zusperren."

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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