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Falsch berechnete Renten müssen überprüft werden

Archivmeldung vom 31.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer Hinweise dafür besitzt, dass seine Rente falsch berechnet worden sein könnte, kann dies auch noch nach vielen Jahren überprüfen und korrigieren lassen.

Das betont Johann Simon Genten vom Bundesverband der Rentenberater Nordrhein-Westfalen im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Dazu müsse ein Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger gestellt werden. "Dieser ist dann verpflichtet, den Bescheid zu prüfen und eventuell zu korrigieren - egal wie lange Sie schon Rente beziehen", erklärt Genten. Im Erfolgsfall werde eine höhere Rente auch rückwirkend nachbezahlt, "aber in der Regel nur für vier Jahre".

Quelle: Wort und Bild "Senioren Ratgeber"


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